Frage an Joachim Poß von Harald H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Poß,
das deutsche Recht kennt für die Fortführung in wirtschaftliche Notlage geratener Firmen die geordnete Insolvenz. Gerade aus diesem Grunde ist die neue Insolvenzordnung geschaffen worden. Gilt dieses Instrument nicht mehr. Auf die Bevorzugung von Opel mit Steuergeldern werden sich zu Recht jetzt auch andere berufen. Wie werden sie sich dann positionieren (nicht nur auf Gewerkschaftsveranstaltungen)?
Mit freundlichen Grüßen
Harald Hoffmann
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
bei der Entscheidung für bzw. gegen Staatshilfen für Unternehmen in Not, sollte man sich meines Erachtens an einer einzigen Frage orientieren: "Lassen sich durch die Staatshilfe Arbeitsplätze erhalten, die in Verbindung mit der Hilfe Aussicht auf weiteren Bestand haben und die ansonsten verloren wären?" Dabei muss klar sein, dass Unternehmen nicht unbeschränkt auf Geld des Steuerzahlers hoffen können. Aber auch ordnungspolitische Sonntagsreden helfen weder dem Steuerzahler - der letztendlich auch an den Kosten eventuell steigender Arbeitslosigkeit beteiligt werden würde - noch den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Fälle Opel bzw. Arcandor machen dabei das Spannungsverhältnis deutlich innerhalb dessen Politik zu entscheiden hat.
Zur Wahrheit gehört übrigens auch, dass dieses Abwägen bei jedem Einzelfall stets unter Zeitdruck und Unsicherheit stattfindet. Wer also behauptet, es gebe die für alle Fälle passende, universelle Lösung der ignoriert - bewusst oder unbewusst - die Komplexität wirtschaftlicher Vorgänge.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß