Frage an Joachim Pfeiffer von Mark P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
mit großem Interesse habe ich Ihre Ausführungen zur Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vom 28.05.08 gelesen. Ihrer Meinung nach geht es dabei um den „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen“.
Ich stimme Ihnen zu, dass nicht alle Filme und Spiele für Kinder geeignet sind und deshalb entsprechende Altersbeschränkungen sinnvoll sind. Hierdurch ist ausreichend sicher gestellt, dass in Videotheken oder Geschäften nur Erwachsene Zugang zu „Killerspielen“ und „Horrorfilmen“ bekommen. Die Indizierung sorgt zusätzlich dafür, dass diese Medien für Kinder „unsichtbar“ bleiben. Alles bestens!
Warum werden dann auch Erwachsene durch zusätzliche Verbote unter dem Deckmantel „JUGENDschutz“ bevormundet? Als Erwachsener sollte man doch selbst entscheiden können, welche Filme oder Spiele man konsumiert! Es wird ja niemand „gezwungen“ sich das „Texas Kettensägen Massaker“ anzuschauen oder Ego-Shooter zu spielen!
Bei Computerspielen hat die Entwicklung in den letzten Jahren immer mehr Realität in der Darstellung ermöglicht. Genauso, wie ich bei einem Autorennen ein möglichst realistisches Fahrverhalten erwarte, möchte ich z. B. als Soldat in einem Taktik-Shooter die Umgebung, Gegner und Handlungen möglichst detailliert dargestellt bekommen, um mich besser in die Spielfigur hineinversetzen zu können. Das hat nichts mit „Gewaltverherrlichung“ zu tun! Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob z. B. die Darstellung einer Kriegshandlung Gewalt verherrlicht oder gerade vor den Grausamkeiten eines Krieges warnen soll und deshalb „pädagogisch wertvoll“ ist?
Und zuletzt: Was sollen die ganzen Gesetzesverschärfungen und Verbote in Deutschland bringen, wenn sich jeder durchschnittlich intelligente Jugendliche ALLE Filme und Spiele im Internet downloaden kann – ohne jegliche Kontrolle? Wird der illegale download nicht sogar gefördert, wenn auch erwachsene Konsumenten die Spiele nicht legal kaufen dürfen?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
das Ziel der Verschärfung des Jugendschutzgesetzes, das am 8. Mai 2008 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, ist eine Verbesserung des effektiven Jugendmedienschutzes in der Praxis. Unter anderem sollen dazu die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert werden. In § 18 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes sind diese Kriterien aufgelistet. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen 1. Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder 2. Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird.
Die Gesetzesänderungen gelten für Kinder und Jugendliche im Offline-Bereich. Es soll sichergestellt werden, dass Trägermedien mit den genannten Inhalten nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden - ein klares Signal für Hersteller und Händler: Diese Trägermedien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Erwachsene werden weiterhin die Spiele erwerben und spielen können.
Der Online-Bereich - der für alle mit dem Medium Internet Vertrauten relativ einfach zugänglich ist, da gebe ich Ihnen Recht - unterliegt Landesrecht. Neuregelungen hierfür werden derzeit in Bund-Länder-Gesprächen erarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB