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Joachim Pfeiffer
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Frage von Michael U. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Michael U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Dr. Pfeiffer,

wie mir zu Ohren kam, plant die Bundesregierung für diesen Sommer eine weitere Verschärfung des Jugendschutzes im Bereich Videospiele und Filme. Es würde mich sehr interessieren welchen Standpunkt Sie und die CDU zum jetzigen Jugendschutzgesetz vertritt, bzw. welche weiteren Einschnitte geplant sind. Des weiteren würde mich interessieren, welchen Standpunkt die Politik bei dem Vorwurf des "Erwachsenenschutzes" vertritt?

Freundliche Grüße

Michael Urbanke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Urbanke,

das sogenannte Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes ist am 8. Mai 2008 in 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet worden. Die Änderung dient dazu, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere gewaltbeherrschten Computerspielen, zu verbessern. Dazu sollen der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert, die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert sowie die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gesetzlich festgeschrieben werden.

Wir stehen im Bereich der Spiele an Rechner und Konsole vor einem Dilemma. Es gibt Spiele, die für Kinder und Jugendliche wegen ihrer Härte und ihrer brutalen Darstellung gänzlich ungeeignet sind, und wir haben Eltern und Erzieher, die sich leider allzu selten mit den Medien, die ihre Kinder konsumieren möchten, auskennen.

Allen Menschen, die Kinder erziehen und sich um deren Entwicklung sorgen, möchte ich deshalb zuallererst zurufen: Schaut hin! Schaut hin, was ihr den Kindern kauft, und schaut hin, womit sich eure Kinder vielleicht schon heute zu Hause beschäftigen! Denn in allererster Linie liegt es an den Eltern, abzuschätzen, welche Medienin­halte ihre Kinder sehen und welche Spiele sie konsumie­ren dürfen. Aber – und hier kommt die Politik ins Spiel – Eltern brauchen Unterstützung bei ihrer Erziehungsauf­gabe; denn auf den ersten Blick ist nicht zu erkennen, ob ein Film oder ein Spiel für ein bestimmtes Alter freige­geben ist. Bisher haben wir zwar die Alterskennzeich­nungen; sie sind jedoch so klein und oftmals so versteckt, dass wir den Eltern das Hinsehen unnötig schwer machen.

Mit der jetzt beschlossenen Änderung im Gesetz machen wir Ju­gendschutz sichtbar, weil wir die Größe der Alterskennzeichnung verdoppeln und weil wir die Altersfreigabe nun verpflichtend vorne auf dem Cover platziert haben; denn schließlich muss die Altersangabe auf Filmen und auf Spielen für alle sichtbar und erkennbar sein, um Kinder und Jugendliche zu schützen.

Genauso wichtig wie das Sichtbarmachen von Alters­angaben ist es, gefährli­che Inhalte für Kinder unsichtbar zu machen. Genau das tun wir mit den Klarstellungen der Indizierungskriterien. Für die Indizierung kraft Gesetzes fügen wir „Darstel­lungen selbstzweckhafter Gewalt ..., die das Geschehen beherrschen“ hinzu. Auch die Liste der jugendgefähr­denden Medien der Bundesprüfstelle erhält mit der Ge­setzesänderung klarere Richtlinien. Beides dient einem Zweck: Medien, sowohl PC- als auch Videospiele und Filme, deren gewalthaltiger Inhalt für Kinder nicht ge­eignet ist, werden für sie nahezu unsichtbar. Denn was heißt es eigentlich, wenn ein Medium auf dem Index steht, ganz gleich ob es kraft Gesetzes indiziert oder von der Bundesprüfstelle auf diese Liste gesetzt wurde? Es heißt, dass das Spiel und der Film nicht ausgestellt, nicht beworben und vor allem nicht für Kinder und Jugendli­che frei zugänglich gemacht werden dürfen. Indizierte Medien werden damit für Kinder unsichtbar.

Die Diskussion über gewaltbehaftete Spiele, sogenannte "Killerspiele", sollte nicht das Missverständnis erwecken, die Politik sei prinzipiell gegen alle Formen von Computerspielen. Im Gegenteil: Es kommt auf den Inhalt an. Computerspiele haben in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen und sind in Deutschland zu einem wirtschaftlichen, kulturellen und technologischen Einflussfaktor geworden. Mit interaktiven Unterhaltungsmedien, wie sie Video- und Konsolenspiele, Online- und Handyspiele darstellen, ist eine multimediale Spielekultur entstanden, die einen bedeutenden Bestandteil des kulturellen Lebens und der Kreativwirtschaft ausmacht. Vor diesem Hintergrund soll künftig auf unterschiedlichen Wegen die Entwicklung und Vermarktung hochwertiger Computerspiele sogar gefördert werden. Es gilt, das pädagogisch gute Spiel zu forcieren, die brutalen Gewaltspiele jedoch auszugrenzen. Mit der Änderung des Jugendschutzgesetzes sind wir auf diesem Weg einen Schritt weiter gekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB