Frage an Joachim Pfeiffer von Ernst S. bezüglich Umwelt
Guten Tag, Herr Dr. Pfeiffer,
Da China 29,3 % der globalen CO2-Emissionen verursacht, hingegen D nur 2,6 %:
Warum muss Energie Hierzulande verteuert werden? Denken Sie, dass das irgend etwas nützt?
Trage solche Ideen nicht zur Verarmung von Kleinrentnern, Studenten, Hausfrauen, Pflegenden usw. bei?
Sind die Mieten och nicht hoch genug?
Sollte man nicht besser Folgendes verteuern?
Zum Bsp.: Kreuzfahrten, Ferienflüge, Autorennen, Leuchtreklame, usw.
Sehr geehrter Herr Strauß,
vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Oktober zum Thema Umwelt.
Wie Sie richtig anmerken, beträgt Deutschlands Anteil am weltweiten CO2-Ausstoß etwa 2%. Allerdings verursacht jeder Deutsche pro Kopf doppelt so viele Emissionen wie der weltweite Durchschnitt und trägt damit auch eine entsprechende Verantwortung. Klimaschutz ist eine globale Herausforderung und bedarf auch einer globalen Antwort.
Den Rahmen für weltweiten Klimaschutz bilden die multilateralen Vereinbarungen der UN -Klimakonferenzen (insbesondere von Paris 2016) sowie das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) und das sogenannte EU-Effort-Sharing, das die Reduktionsvorgaben für die nicht vom ETS umfassten Wirtschaftssektoren innerhalb der EU regelt. Diese multilateralen Maßnahmen sind die wirksamen Ansatzpunkte für die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auch in Deutschland.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich im Prozess der Umsetzung des Paris-Abkommens verpflichtet, bis 2030 den CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um mindestens 40 Prozent senken. Im November 2016 verabschiedete die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050. Und war damit eines der ersten Länder, die die im Pariser Abkommen geforderte Klimaschutzlangfriststrategie erstellt und bei der UN vorgelegt haben.
Innerhalb der EU legt das ETS für die von ihm erfassten Sektoren (darunter auch die gesamte Energiewirtschaft, d.h. alle Kohle-, Gas- und sonstigen Kraftwerke) einen für alle EU-Länder verbindlichen, über die Jahre absinkenden Emissionsreduktionspfad fest. Das ETS ist ein Mengensteuerungsinstrument, das aufgrund der begrenzten Zahl der ausgegebenen Emissionszertifikate sicherstellt, dass die EU als multilateraler Staatenbund ihre international eingegangenen Klimaschutzziele erreicht. Im Bereich des ETS werden die relevanten Treibhausgas-Emissionen der EU bis 2030 um -43% reduziert (im Vergleich zum Referenzjahr 2005).
Der ETS ist auch deswegen das Mittel der Wahl, da er potentiell international anschlussfähig ist. Durch die Verbindung von Emissionshandelssystemen (Linking) können größere und liquidere Märkte geschaffen, Emissionsminderungsziele kosteneffizienter erreicht und Wettbewerbsverzerrungen durch einen einheitlichen CO2-Preis vermieden werden.
Innerhalb der letzten Jahren konnten hier bereits erfreuliche Entwicklungen verzeichnet werden. Bereits 2015 führte Südkorea als erstes asiatisches Land einen Emissionshandel ein, China folgte zwei Jahre später mit der Etablierung eines nationalen ETS für den Stromsektor. In Südamerika und einzelnen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten sind Pilotprojekte angelaufen. Im Jahr 2018 hat Ontario sein System mit dem gemeinsamen Kohlenstoffmarkt von Kalifornien und Québec verknüpft.
Ziel muss es sein, die Emissionshandelssysteme zu harmonisieren und perspektivisch zu verknüpfen, um auf die Schaffung eines globalen Kohlenstoffmarktes und damit die Errichtung eines level playing fields hinzuwirken.
Gleichzeitig wird Deutschland im Rahmen des o.g. EU-Effort-Sharings auch für die nicht vom ETS umfassten Sektoren mit ‐38% (ggü. Dem Basisjahr 2005) überproportional zum EU‐Ziel von ‐30 % beitragen.
Um unsere ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, müssen alle Sektoren ihren Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Es ist dabei nicht Aufgabe des Staates, den Unternehmen vorzuschreiben, welche Technologien sich durchzusetzen haben. Vielmehr müssen marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen sich im Wettbewerb innovative Lösungen durchsetzen und behaupten.
Dabei kann es sinnvoll sein, CO2-Emissionen in allen Sektoren einen Preis zu geben, gerade auch im Gebäude- und Verkehrssektor. Dies muss allerdings mindestens auf EU-Ebene und perspektivisch auch global erfolgen.
Aktuell hat das sogenannte Klimakabinett für jene Sektoren, welche nicht vom ETS abgedeckt sind, Maßnahmen entwickelt, um die Klimaziele 2030 in diesen Sektoren (vornehmlich Verkehr und Gebäude) zu erreichen.
Kernstück dieses Pakets ist die Einführung eines nationales Handels mit Verschmutzungsrechten für CO2 im Jahr 2021, welcher bei Benzin und Diesel, Heizöl und Gas ansetzt. Der Einstiegspreis soll bei 10 Euro pro Tonne CO2 liegen und bis 2025 auf 35 Euro steigen. Ein Emissionshandel, der richtet ausgestaltet ist, erreicht das Reduktionsziel für die erfassten Sektoren zuverlässig. Ziel ist es, diesen nationalen Emissionshandel später in den europäischen ETS zu überführen.
Über dieses Mengensteuerinstrument hinaus hat die Bundesregierung sich auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt, welche Anreize setzen sollen THG-Emissionen zu verringern und Bürger an anderer Stelle zu entlasten:
• Der Strompreis wird gesenkt, indem die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien stufenweise verringert wird.
• Die Pendlerpauschale steigt 2021 ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent pro Kilometer.
• Der Austausch einer alten Ölheizung gegen ein neues klimafreundliches Modell wird mit 40 Prozent der Kaufsumme gefördert.
• Wohngeldbezieher werden bei steigenden Heizkosten mit einer Erhöhung der Zuwendung um 10 Prozent unterstützt.
• Die energetische Sanierung von selbstgenutztem Eigentum wird ab 2020 steuerlich gefördert. Dazu zählen auch Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung eines Daches.
• Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr wird von 19 auf 7 Prozent verringert.
• Bei Flugtickets sollen Dumpingpreise unterbunden werden.
• Die Kfz-Steuer orientiert sich künftig stärker am CO2-Ausstoß.
• Die Kaufprämie für Elektroautos wird ab 2021 für Wagen unter einem Preis von 40.000 Euro angehoben.
• Die Ladeinfrastruktur soll mit Hilfe öffentlicher Förderung ausgebaut werden: Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte entstehen.
• Damit der öffentliche Personennahverkehr attraktiver wird, schießt der Bund ab 2021 jährlich eine Milliarde Euro zu.
Dieses Paket ist eine weitere wichtige Wegmarke. Jetzt gilt es, die beschlossenen Eckpunkte richtig auszugestalten und umzusetzen.
Deutschland muss seinen Teil zum Klimaschutz beitragen, kann aber nur dann Vorreiter sein, wenn es gelingt, den Umbau der Energieversorgung mit wirtschaftlichem Wachstum und einem Zuwachs an Arbeitsplätzen zu verbinden. Vorreiter sein heißt also, Klimaschutz und Industrie mit Innovationen zu vereinbaren. Es sollte nicht darum gehen willkürlich bestimmte Lebensbereiche zu verteuern, sondern es ist die marktwirtschaftliche Ausrichtung von Klimaschutzmaßnahmen, die Innovation und Investition in CO2-reduzierende Technologien anreizt und damit für Klimaschutz sorgt.
Dabei gilt es, nicht sklavisch auf ein einzelnes Reduktionsziel zu schielen, sondern immer auch die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Klimapolitik im Blick zu behalten.
Aus diesem Grund werde ich mich auch weiterhin für einen ausgewogenen Dreiklang aus Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB