Frage an Joachim Mertes von Bernd M. bezüglich Recht
Ein 18-Jähriger erhält die vollen Rechte eines Erwachsenen, er darf z.B. dann allein mit dem Auto fahren, und er darf wählen.Aber wieso wird ein 18-Jähriger, der eine Straftat begangen hat, so gut wie immer nach Jugendstrafrecht verurteilt, wieso wird so ein 18-jähriger Straftäter nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt?
Plädieren Sie dafür, daß in Zukunft Straftäter zwischen 18 und 21 nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden?
Sehr geehrter Herr Müller,
bei Straftätern, die zwischen 18 und 21 Jahren alt sind, haben die Gerichte aus gutem Grund zu prüfen, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Nur so kann festgestellt werden, mit welchem strafrechtlichen Instrumentarium auf diese Heranwachsenden am effektivsten und nachhaltigsten eingewirkt werden kann. Kriminologen und Soziologen gehen ganz überwiegend davon aus, dass sich die im deutschen Strafverfahrensrecht verankerte Unterteilung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht bewährt hat. Es hat nichts mit der Frage zu tun, ob jemand das Wahlrecht hat oder ein Pkw führen darf, ob er mit dem das Jugendstrafrecht beherrschenden Erziehungsgedanken erreichbar ist. Es gibt keine Veranlassung, die im Strafverfahrensrecht vorgesehene Prüfung durch einen unabhängigen Richter, ob bei einem Heranwachsenden Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen soll, zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Mertes