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Joachim Mertes
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Frage von Helmut S. •

Frage an Joachim Mertes von Helmut S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Mertes,

als Steuerzahler muss ich 16 Landesfürsten mit allen damit verbundenen Zusatzkosten finanzieren. Trotz der hohen Steuerbelastung steigen die Schulden bei Bund und Ländern ins Unermessliche.
Besonders unwirtschaftlich sind so kleine Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder das Saarland.
Frage:
Was haben Sie in der Vergangenheit unternommen und was wollen Sie nach der Wahl unternehmen, damit es endlich zu einer Länderneugliederung kommt (Art. 29 GG)?
Für Rheinland-Pfalz wäre eine Fusion mit Hessen und dem Saarland mit Mainz-Wiesbaden als gemeinsame Hauptstadt naheliegend.
Es geht hierbei aus meiner Sicht nicht nur um betriebswirtschaftliche Kostensynergien, sondern auch um eine bessere Personalauswahl für Spitzenposten zur Sicherstellung einer effektiven Verwaltung, die nur in einem größeren Land möglich ist.
Mit einer mittelmäßigen Verwaltung wären wir künftig einem Wettbewerb der Regionen in Europa nicht mehr gewachsen und wir müssten Wohlstandsverluste hinnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schmidt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich feststellen, dass Rheinland-Pfalz und das Saarland von Fläche und
Einwohnerzahl nicht vergleichbar sind. 4 Millionen Einwohner in Rheinland-Pfalz stehen
etwa 1 Million Einwohner des Saarlandes gegenüber.

Der Zusammenschluss von Bundesländern wird in der Politik immer wieder debattiert. Der letzte Versuch einer Fusion wurde ab 1993 zwischen Berlin und Brandenburg unternommen. Im Mai 1996 sollte die Länderfusion in einer Volksabstimmung besiegelt werden. Aber die Mehrheit der Brandenburger stimmte mit "Nein". Bis heute entflammte die Debatte immer wieder neu, ohne dass dabei konkrete Verhandlungsergebnisse erzielt wurden.

Die von Ihnen angeregte Fusion mit Hessen wurde in der Vergangenheit von beiden Ländern noch nie angedacht. Einen solchen Prozess könnte man nur dann angehen, wenn die Zustimmung der Bevölkerung gesichert sei. Für eine entsprechende Volksbefragung müssten überzeugende Argumente erarbeitet werden, die ich im Moment nicht erkennen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Mertes