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Joachim Mertes
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Frage von Heribert G. •

Frage an Joachim Mertes von Heribert G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Mertes,

vom Landtag wurde in 2007 das Nichtraucherschutzgesetz erlassen und in 2010 auf Anweisung des Verw.G. neu gefasst. In der VG Bad Marienberg ist dies bis heute noch nicht angekommen,
Obwohl in § 7 Abs. 1 klar und deutlich steht: Schank- und Speiseräume (in Mehrraumgaststätten) sind rauchfrei, wird hier weiter geraucht, als habe es ein NRSG nie gegeben. Das Ordnungsamt der VG Bad Marienberg erfindet immer wieder neue Ausreden, warum es dieses Gesetz nicht duchsetzt. Die Politiker, bis zum MASGFF, behandeln dieses Thema wie ein heißes Eisen, weil es ja so unangenehm ist, einen Parteifreund in der Verwaltung in seine Schranken zu weisen. In einem Artikel der "Rhein-Zeitung" heißt es wörtlich.vom Ordnungsamt: wir haben uns beim Ministerium in Mainz erkundigt und rückversichert. Die Ausnahmegenehmigung ....in diesem Fall ist rechtens (RZ v.18.12.2010) Auf meine Rückfrage beim Ministerium wird mir mit Allgemeinsätzen und untauglichen, auf das ursprüngliche Gesetz bezogenen Argumenten geantwortet. Die direkten Fragen, auf welcher gesetzlichen Grundlage evtl. Ausnahmen genehmigt werden, erhalte ich keine Antwort.

Meine Frage: Wozu werden Gesetze erlassen und nicht nachverfolgt, ob diese auch angewendet werden? Kann es sein, dass ein untergeordneter Beamter in einer VG nach Gutdünken entscheidet, wie Gesetze angewandt werden? Sind übergeordnete Behörden nicht verpflichtet, hier entsprechend einzuschreiten?

mfg Heribert Groß

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Sehr geehrter Herr Groß,

Gesetze sind da, damit sie umgesetzt und auch eingehalten werden. Kein Beamter, egal welchen Rang er hat, kann, wie sie es ausdrücken, nach Gutdünken handeln.

Sie können mir den Einzelfall gerne schildern. Ich werde mich darum kümmern. Das sollten wir aber nicht auf der Abgeordnetenwatch tun. Sie sollten mich als Präsident des Landtages anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Mertes