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Frage von Helmut L. •

Frage an Joachim Mertes von Helmut L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Betr.: Flohmarkt-Verbot an Sonntagen

Sehr geehrter Herr Mertes,

mir geht es ähnlich wie Frau Sonntag in ihrer Mail vom 03.02.2011. Ich habe in den letzten 30 Jahren regelmäßig mit großer Freude alle interessanten Flohmärkte Sonntags besucht.

Ich finde es ein wenig zu einfach, der konkreten Fragestellung auszuweichen und sich auf die Entscheidungen von Gerichten zu berufen, auch wenn man solches im Allgemeinen von Politikern heutzutage gewohnt ist. Schließlich werden die Gesetze, an die sich die Gerichte zu halten haben, von unseren Volksvertretern initiiert und verabschiedet.

Konkretisieren wir doch die Fragestellung ein wenig. Die Fragen lauten also:

1) Ist auch der SPD mittlerweile das in weiten Teilen gegenläufige Interesse der Bürger im Land endlich bekanntgeworden und klargeworden, daß diese Regelungen die bislang existierenden Freiheiten der Landesbürger (Wähler!) viel zu weitgehend einschränken?

2) Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, daß diese unsägliche Bevormundung der Bürger, wie sie ( bzw. wie sie nicht) ihren Sonntag zu verbringen haben, schnellstmöglichst wieder abgeschafft wird?

3) Haben Bäcker und Konditoren, Tankstellen-Pächter und -Angestellte, und vielen anderen Berufsangehörigen nicht genau so Anspruch auf Sonn- und Feiertagsruhe oder wird diesen Berufsgruppen / Unternehmern ein gerechtfertigtes wirtschaftliches Umsatzinteresse zugesprochen?

4) Wer hat diese Regelungen überhaupt ins Leben gerufen?

So, wie manche Bürger Sonntags Kuchen kaufen, gehen andere Bürger Sonntags auf dem Flohmarkt spazieren und nebenbei Kleinigkeiten einkaufen!
Es geht mir aber nicht nur um die Flohmärkte an sich. Es geht mir um völlig überflüssige und unsinnige Bevormundung der Bürger. Oder muss ich damit rechnen, vom Staat demnächst in die Kirche geschickt zu werden?

Ich erwarte Ihre konkreten Antworten mit großem Interesse.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Landmesser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Landmesser,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bedauerlicherweise stützen sich Ihre Fragen auf eine falsche Einschätzung der Konsequenzen einer landesgerichtlichen Entscheidung.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes schränkt die Ausnahmen von Sonntagsruhe ein und wir haben das zu beachten. Damit sind Ihre Fragen leider von mir nicht beantwortbar.

Viele Grüße
Joachim Mertes