Frage von Bernd B. • 19.08.2011
Frage an Joachim Luchterhand von Bernd B. bezüglich Recht
sehr geehrter herr luchterhand,
unterstützen sie mein anliegen der "offenlegung aller nebeneinkünfte und nebenbeschäftigung
aller abgeordneter?" (in bund und ländern!)
mfg, Bernd Beutel
Antwort von Joachim Luchterhand CDU • 30.08.2011
Werter Herr Beutel!
Bezogen auf das Abgeordnetenhaus,erscheinen mir die Regelungen eindeutig.Es bleibt aber die Feststellung,das das Berliner Parlament ein Teilzeitparlament ist.Die Abgeordneten gehen ihrem normalen Beruf nach,ob angestellt oder sebstständig.Nach unten sind zudem Grenzen gesetzt.Kosten- und Aufwandserstattungen,zum Beispiel im ehrenamtlichen Bereich,sollten nicht als Nebeneinkünfte definiert werden.
Mit freundlichem Gruß
Joachim Luchterhand