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Joachim Herrmann
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Frage von Heinrich V. •

Frage an Joachim Herrmann von Heinrich V. bezüglich Innere Sicherheit

S. g. Herr Hermann,
zust. f. d. Luftsicherheitsgesetz i. Bay.
In § 7 wurde f. Piloten in Deutschl. ca. 40.000, eine sog. „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (ZÜP) durchgesetzt. Alle 2 Jahre v. Piloten gegen sich selbst zu beantragen u. zu zahlen. Bei Weigerung Bußgeld u. Lizenzentzug.
Grund: Falsche Verdächtigung: „Die größte Gefahr f. Anschläge geht v. Privatpiloten aus“! Obwohl bisher keinerlei Gefahr oder Anschlag v. deutsch. Privatpiloten ausging!
ZÜP gilt u.a. nicht f. UltraLight-Lizenzen, nicht f. ausländ. Berechtigungen u. in keinen and. europ. Land. Piloten m. Lizenz z.B. a. d. Nahen Osten, Lybien, Pakistan können in Deutschl. völlig unbehelligt fliegen, deutsche Piloten aber werden verdächtigt u.überwacht.

Für alle betroffenen Piloten i. Bayern, welche zu Unrecht diskriminiert, laufend überprüft u. damit als potenzieller Terrorist verdächtigt werden, frage ich Sie:
Warum sind die wenigen Sportpiloten gefährlicher als ein paar Millionen Pkw/Lkw-Fahrer welche leicht u. unauffällig viel mehr Sprengstoff transportieren können?
Setzen Sie sich ein dass dieser untaugliche, aus blinden Vorurteilen erwachsene Zwang endlich abgeschafft wird?
Wieviele „Terrorischten“, (Dr. Schäuble), wurden d. dieses Gesetz erkannt u. gefasst?
Wie hoch ist die von Ihnen spez. im Wahlkampf gern zitierte Aufklärungsquote u. der sog. „Sicherheitsgewinn“?
Das Ergebnis ist wohl N U L L, denn sonst hätten Sie das jetzt im Wahlkampf groß verkauft!

Die Abfrageorgie:
Im Rahmen d. ZÜP erfolgt e. Abfrage b.d. Polizeivollzugs- u. Verfassungsschutzbehörden d. Länder, b. Bundeszentralregister, bei ausl. Betroffenen auch b. Ausländerzentralregister sowie im Einzelfall b. Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt, dem Bundesamt f. Verfassungsschutz d. Bundesnachrichtendienst, d. Militärischen Abschirmdienst, d. Bundesbeauftragten für die Unterlagen d. Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR u. ggf. d. Ausländerbehörden (§ 7 As. 3 Satz 1 LuftSiG) sowie d. Strafverfolgungsbeh. (§ 7 Abs. 4 LuftSiG).

mfg
Heinrich Vitzthum

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CSU

Sehr geehrter Herr Vitzthum,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Luftsicherheitsgesetz ist ein Bundesgesetz und kein Bayerisches Sicherheitsgesetz. Mit Blick auf die damals bereits vorgeschriebenen Überprüfungen für Luftfahrtpersonal hat Bayern im Bundesrat gegen eine Erweiterungen auf (private) Luftfahrer frühzeitig Bedenken angemeldet. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ließ sich die Bayerische Position bedauerlicherweise nicht durchsetzen.

Im Übrigen bitte ich grundsätzlich um Verständnis dafür, dass die Sicherheitsbehörden seit den Ereignissen vom 11. September 2001 sowie dem Flug einer geistig verwirrten Person mit einem Kleinflugzeug über Frankfurt am Main im Jahre 2003 auch ein besonderes Augenmerk auf Gefahren richten, die vom Luftverkehr ausgehen können. Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass terroristische bzw. kriminelle Angriffe aus dem Luftraum nicht mehr ausgeschlossen sind.

Soweit Sie in Ihrer Anfrage einen konkret messbaren Sicherheitsgewinn bezweifeln, gebe ich zu bedenken, dass jeder Kontrollmaßnahme auch präventive Wirkung innewohnt, die dazu beitragen soll, dass bestimmte Vorfälle Gott sei Dank gerade nicht eintreten.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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