Frage an Joachim Herrmann von Peter M. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Minister,
soeben habe ich erfahren, dass Sie das Verbot von sogenannten Killerspielen in Ihr Wahlprogramm aufnehmen!
Als an diesem Thema besonders Interessierter Mensch, möchte ich Sie bitten, doch einmal konkrete Spiele namentlich zu nennen!
Danke und Grus
P. M.
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter "Killerspielen" verstehe ich Machwerke von abstoßender Brutalität und Grausamkeit, bei denen es darum geht, am Bildschirm grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeiten zu begehen und die mit zunehmendem technischen Fortschritt immer realistischere Darstellungen enthalten. Ich denke neben GTA IV an Spiele wie "Manhunt", "Doom 3", "Condemned", "Der Pate" oder "Der Pate - Don Edition", bei denen der Spieler auch noch Pluspunkte dafür erhält, dass er seinen Gegner auf möglichst grausame Weise zu Tode quält - und das auch noch in realistischer Darstellung mit viel Blut.
Der derzeitige Jugendschutz ist bei Computerspielen völlig unzureichend. Die von der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) ausgesprochene Einschränkung "Keine Jugendfreigabe" bietet leider keine Gewähr dafür, dass Kinder von der Nutzung abgehalten werden. Im Jahr 2005 fand sich die GTA-Spielreihe auf Platz 4 ihrer beliebtesten Spiele; beinahe 6 Prozent der 10-jährigen gaben GTA sogar als ihr Lieblingsspiel an! Die Untersuchungen von Prof. Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen machen auch den erschreckenden Zusammenhang zwischen dem Konsum von Computerspielen und den schulischen Leistungen deutlich. Jungen, bei denen gewalthaltige Computerspiele weitaus verbreiteter sind als bei Mädchen, zeigen deutlich schlechtere Leistungen in der Schule.
Es ist zunächst natürlich Sache der Eltern, sich darum zu kümmern, was ihre Kinder spielen. Vernünftige Eltern werden nicht zulassen, dass ein 11-jähriger am Computer im Kinderzimmer virtuell Menschen abschlachtet. Jedoch darf hier die Politik nicht die Augen verschließen und tatenlos zusehen.
Erforderlich ist deshalb meines Erachtens ein Bündel von Maßnahmen, die Bayern zur Umsetzung des Koalitionsvertrages bereits im Februar 2007 in den Bundesrat eingebracht hat:
* Bei den Alterseinstufungen im Rahmen der Freigabeentscheidungen darf nicht mehr das Interesse der Spieleindustrie im Vordergrund stehen, sondern der Jugendschutz ohne Wenn und Aber. Außerdem darf eine fehlerhafte Kennzeichnung durch die USK die Indizierung von Spielen durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdenden Medien künftig nicht mehr ausschließen. Denn nur durch eine Indizierung können derartige Spiele wirksam vom Markt genommen werden.
* Hinzukommen muss nach meiner festen Überzeugung aber auch ein gesetzliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot menschenverachtender Killerspiele. Von den Amokläufen von Erfurt bis Emsdetten zieht sich die blutige Spur der durch den Konsum solcher Computerspiele ausgelösten Gewalt. Die schrecklichen Ereignisse haben gezeigt, dass sich die Hemmschwellen für die eigene Gewaltbereitschaft auch in der realen Welt verringern, wenn man über mehrere Stunden ständig in einer virtuellen Welt Gewalt ausübt.
Mit dem angestrebten Verbot will ich in keiner Weise das Spielen am Computer generell verbieten. Ich weiß, dass es zahlreiche intelligent gemachte Computerspiele gibt, die eine attraktive und herausfordernde Freizeitbeschäftigung darstellen. Ich behaupte auch nicht, dass ein Verbot allein alle Probleme lösen wird, die von menschenverachtenden Computerspielen ausgehen. Das angestrebte Verbot ist aber ein unverzichtbares Mittel zum Schutz der Bevölkerung insgesamt und unserer Kinder und Jugendlichen im speziellen. Denn durch ein strafbewehrtes Herstellungs- und Verbreitungsverbot setzt der Gesetzgeber ein Signal, dass solche Spiele ethisch, moralisch und rechtlich abzulehnen sind. Und gibt es erst einmal ein klares Verbot, dann wird die Industrie auch sehr schnell aufhören, solche Spiele zu produzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern