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Joachim Herrmann
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Frage von Mario B. •

Frage an Joachim Herrmann von Mario B. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Bayern ist bei der Einführung eines Informationsfreiheitgesetzes noch in der Steinzeit, wann wird dieses Gesetz auch hier kommen und was machen sie dafür?

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Sehr Herr Burkhardt,

vielen Dank für Ihre Eingabe, in der Sie sich nach der Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Bayern erkundigen.

In Bayern gibt es neben bereichsspezifischen Auskunftsrechten bereits im Dritten Teil des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) (Art. 38 und 39) unter der Überschrift „Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit“ in Art. 39 ein allgemeines Informationszugangsrecht zur Stärkung der Transparenz der öffentlichen Verwaltung. Das BayDSG können Sie unter www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(2214on5qxoka0rzeiwrcxpvs))/Content/Document/BayDSG/true abrufen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben nach Art. 39 BayDSG bei einem berechtigten Interesse gegenüber öffentlichen Stellen das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten. Hierfür genügt bereits jedes wirtschaftliche, rechtliche oder auch ideelle Interesse. Die Darlegung eines berechtigten Interesses ist notwendig, um beurteilen zu können, ob etwaige einer Auskunftserteilung entgegenstehende Interessen, wie etwa der Schutz personenbezogener Daten, zurückstehen müssen. Auch die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der anderen Länder kommen nicht umhin, entgegenstehende Interessen durch Ausschlussgründe oder solche Abwägungsgebote zu schützen.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat im Übrigen bestätigt, dass mit Art. 39 BayDSG mehr Rechtssicherheit über Umfang und Grenzen individueller Informationsrechte geschaffen wurde (vgl. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz [Hrsg.]: Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz. Erläuterungen und Materialien, 2017, Rn. 75, abrufbar unter: www.datenschutz-bayern.de/3/auskunftsrecht.pdf).

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

 

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