Frage an Joachim Herrmann von Peter L. bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus
Sehr geehrter Herr Herrmann,
wie leider schon letztes Jahr stellt sich unserer Branche die Frage: Wann können wir unsere Kletterwälder aktuell öffnen. Ordnungsämter stehen auch blank da und müssen auch weiterfragen. Richtige Entscheidungen sind dann auch eher ein Zufallsprodukt. Wir haben ab 5000 qm Gesamtfläche zur Nutzung und Zwangsabstände aufgrund der festen Kletterrouten. Es kann hier Keiner einem Anderen begegnen. Alle Wegee können bvon uns kanalisiert und gesteuert werden. Bevor in diesem Bereich jeder sein Ordnungsamt in Bayern zu Einzelentscheidungen zwingt, wäre doch hier eine klare Zuordnung auch wünschenswert.
Danke im Voraus für Ihre Bemühungen und ich hoffe meine Frage fruchtet ;-)
Sehr geehrter Herr Langer,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. März 2021, in der Sie die Sportausübung während der Corona-Pandemie – insbesondere im Hinblick auf die Öffnung von Kletterwäldern - thematisieren.
Die Situation in Deutschland und Bayern ist nach wie vor von der Corona-Pandemie geprägt. Die Infektionslage ist weiterhin ernst. Zusätzlich gibt es neue Mutationen des Corona-Virus, die deutlich infektiöser sein dürften als die bisher vorherrschende Variante. Sie sind eine weitere Herausforderung, ihr weiterer Eintrag nach und die damit einhergehende weitere Verbreitung in Deutschland müssen unbedingt vermieden werden. Dennoch zeigen die ergriffenen Maßnahmen Wirkung, weshalb die Staatsregierung im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit zunächst sehr vorsichtige und stufenweise Lockerungen beschlossen hat.
Als Bayerischer Sportminister habe ich mich nicht zuletzt vor dem Hintergrund der herausragenden Bedeutung der Sportausübung für die Gesunderhaltung der Bevölkerung und ihres gesellschaftlichen Werts stets auch für die schrittweise Rückkehr zu einem normalen Sportbetrieb eingesetzt. Umso mehr freut es mich, dass auch in diesem Bereich bereits seit dem 8. März 2021 erste Öffnungsschritte umgesetzt werden.
So sind gem. § 10 Abs. 3 S. 1 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen und anderen Sportstätten unter freiem Himmel zum Zwecke der kontaktfreien Sportausübung wieder zulässig.
Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass hiervon auch Kletterwälder/Kletterparks erfasst sind, sofern sie ausschließlich zum Zwecke der Sportausübung betrieben und genutzt werden.
Dabei ergibt sich – abhängig von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz – gemäß § 10 Abs. 1 der 12. BayIfSMV folgende Regelungslage für die zugelassenen Gruppengrößen im Rahmen der Sportausübung:
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 der 12. BayIfSMV (d. h. mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person) erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
In Landkreisen/kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 der 12. BayIfSMV (d. h. höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
In Landkreisen/kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Ich darf darauf hinweisen, dass die örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gem. § 28 Abs. 1 der 12. BayIfSMV aber auch weiterhin ergänzende Anordnungen erlassen können, soweit es aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlich scheint.
Sehr geehrter Herr Langer, es freut mich sehr, dass wir wieder einen Schritt in Richtung eines normalen Sportbetriebs gehen konnten. Ich versichere Ihnen, dass ich mich auch künftig mit aller Kraft für die Belange des Sports einsetzen werde und die Staatsregierung weiterhin alles daran setzen wird, Sicherheit und Freiheit bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie in die bestmögliche Balance zu bringen.
Ich bedanke mich für Ihre Nachricht und wünsche Ihnen beste Gesundheit und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL