Frage an Joachim Herrmann von Johannes K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Herrmann, auf Ihrer Webseite
http://www.joachimherrmann.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=2688 werden Sie am 21. Januar 2016 mit folgenden Worten zitiert: „Wir bleiben bei unserer bewährten Linie: Null Toleranz gegen Drogen.“ Deshalb folgende Frage: Wann wird der Tabak- und Alkoholverkauf in Bayern untersagt? Zweifelsohne handelt es sich bei beiden Substanzen um Drogen, deren schädliche Auswirkungen auf den Konsumenten und auf die Volkswirtschaft allgemein bekannt sind. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler schreibt auf ihrer Webseite http://www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/alkohol/alkohol-situation-in-deutschland.html , dass jährlich „in Deutschland 74.000 Menschen an den direkten und indirekten Folgen ihres Alkoholmissbrauchs“ sterben. „Die volkswirtschaftlichen Kosten belaufen sich auf 26,7 Milliarden Euro“. Detaillierte Zahlen finden sich bei der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen http://www.dhs.de/datenfakten/alkohol.html.
Über Tabak heißt es: „Jährlich sterben in Deutschland etwa 110.000 Menschen an den direkten Folgen des Rauchens. Zusätzlich ist von etwa 3.300 Todesfällen durch Passivrauchen auszugehen.“ „Die direkten Krankheitskosten (Behandlung und Pflege) und die indirekten Krankheitskosten (volkswirtschaftliche Schäden durch Erwerbsunfähigkeit, Arbeitsausfälle und vorzeitige Todesfälle) des Rauchens werden auf jährlich 21 Milliarden Euro geschätzt.“ http://www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/tabak/situation-in-deutschland.html
Ich freue mich auf eine baldige Antwort,
und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Johannes Kayßer
Sehr geehrter Herr Kayßer,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. Januar 2016, die mich über die Internetseite www.abgeordnetenwatch.de erreicht hat.
Zunächst darf ich anmerken, dass ich zu meiner Aussage "Wir bleiben bei unserer bewährten Linie: Null Toleranz gegen Drogen." stehe. Diese erfolgte im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Nichtzulassung des Cannabis-Volksbegehrens, welche ich sehr begrüße.
Ihr Gedanke, den Tabak- und Alkoholverkauf gänzlich zu verbieten, hat mit Blick auf, auch von Ihnen geschilderte, negative Auswirkungen, zunächst etwas für sich. Allerdings hat insbesondere Alkohol in der Gesellschaft eine lange und vielfältige Tradition und ist kulturell tief verwurzelt. Es besteht grundsätzlich gesellschaftlicher Konsens darüber, dass man Alkohol, in Maßen genossen, als Genussmittel haben möchte. Gleichwohl spricht sich insbesondere die Bayerische Staatsregierung aber gegen jede Form des Alkoholmissbrauchs, vor allem in bestimmten Situationen wie zum Beispiel beim Autofahren, in der Schwangerschaft, beim Bedienen von Arbeitsgeräten aber auch insgesamt gegen übermäßigen Alkoholgenuss aus. Diese Haltung der Staatsregierung schlägt sich nieder in verschiedenen Präventions- und Aufklärungsprogrammen sowie verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Zu nennen wären hier etwa jugendschutzrechtliche Regelungen zur Alkoholabgabe an Jugendliche und Heranwachsende, das Alkoholkonsumverbot in öffentlichen Personennahverkehrsmitteln oder die Verordnungsermächtigung zugunsten der Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen den Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen zu verbieten.
Beim Tabakverkauf ist die Situation etwas differenzierter zu betrachten. Zwar gilt Tabak in unserer Gesellschaft ebenfalls als Genussmittel, jedoch lehnt die Mehrheit der Bevölkerung den Konsum für sich selbst ab - raucht also nicht. Gleichwohl besteht grundsätzlich auch Konsens darüber, dass der Konsum toleriert wird, solange niemand Unbeteiligter durch den Rauch eines anderen belästigt wird. Auch in diesem Bereich ist die Staatsregierung nicht untätig geblieben und hat entsprechende Regelungen für Bayern im Gesundheitsschutzgesetz getroffen. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen, auch auf Bundesebene, zum Rückgang des Tabakkonsums ergriffen. Hier wären beispielsweise die Erhöhung der Tabaksteuer, verschiedene Aufklärungs- und Präventionskampagnen, Verkaufseinschränkungen gemäß dem Jugendschutzgesetz oder die Warnhinweise auf Zigaretten- und Tabakpackungen zu nennen.
Abschließend möchte ich festhalten, dass gerade vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Anstrengungen zur Eindämmung des Nikotin- und Alkoholgebrauchs insbesondere im Bereich Jugendlicher und Heranwachsender die Legalisierung und Abgabe von Cannabis der entgegengesetzte Weg wäre. Die bisherigen Bemühungen zum Zurückdrängen des Nikotin- und Alkoholmissbrauchs würden mit der Legalisierung von Cannabis durch den Staat selbst unterlaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL