Frage an Joachim Herrmann von Gudrun F. bezüglich Soziale Sicherung
Wieviel Rente/Pension (monatlich) bekommt ein Landtagsabgeordneter nach 2 Legislaturperioden?
Sehr geehrte Frau Freystedt,
vielen Dank für Ihre E-Mail auf der Seite "abgeordnetenwatch.de", in der Sie fragen, wieviel Pension ein Landtagsabgeordneter nach zwei Legislaturperioden monatlich erhält.
Der Anspruch auf Altersentschädigung der Landtagsabgeordneten und die jeweilige Höhe sind in Art. 12, 13 Bayerisches Abgeordnetengesetz geregelt. Ein Abgeordneter erhält Altersentschädigung, wenn er dem Landtag zehn Jahre angehört hat und die maßgebliche Altersgrenze erreicht hat, Art. 12 Abs. 1, Abs. 2 BayAbgG. Gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 1 BayAbgG beträgt die Höhe der Altersentschädigung bei einer Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag von zehn Jahren 33,5 v.H. der Entschädigung nach Art. 5 Abs. 1 BayAbgG, derzeit 2.487, 71 Euro.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL