Frage an Joachim Gessinger von Christiane K. bezüglich Bundestag
1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Kaiser
Liebe Frau Kaiser,
ihre Fragen beantworte ich gerne:
1. Ich bin Professor an der Universität Potsdam
2. Ich bin Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Forschungszentrums Europäische Aufklärung in Potsdam. Tätigkeiten dieser Art gehören zu meinem Beruf, werden nicht vergütet und sind mit keiner Aufwandsentschädigung verbunden. Außerdem bin ich Landesvorsitzender von B90/DIE GRÜNEN. Auch diese Tätigkeit ist ehrenamtlich, hier erhalte ich allerdings eine Aufwandsentschädigung für einen Teil der entstandenen Kosten.
3. Nein, denn der Bundesstag ist ein Vollzeitparlament und mein Beruf ist ein Vollzeitjob.
4. Ja, wobei diese Regelungen durchaus hätten schärfer ausfallen können.
Mit freundlichen Grüßen
J. Gessinger