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Frage von Michelle P. •

Frage an Jo Leinen von Michelle P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Leinen,

ich habe mir gerade die bisher veröffentlichten Dokumente zum gestrigen Resolutionsbeschluss das AFCO zum Vertrag von Lissabon angeschaut. Den Entwurf haben Sie ausgearbeitet. Es gab dazu durchaus plausible Änderungsanträge. Da die Endfassung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt, möchte ich mich entschuldigen, sollte ich mich irren, aber ist es richtig, dass die Anträge abgelehnt wurden, in denen auch Deutschland und Polen zur Ratifizierung des Vertrags noch im Jahr 2008 aufgefordert werden sollten?

Dass Deutschland nicht in der Liste auftaucht, ist in Anbetracht der anhängigen Beschwerden und Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht verständlich, wenn ich auch darin juristisch gesehen kein tatsächliches Hindernis sehe, den Ratifizierungsprozess völkerrechtlich abzuschließen. Deutschland würde "lediglich" das Risiko eingehen, sich völkerrechtlich schadensersatzpflichtig zu machen, was sicherlich kein Mitgliedstaat der EU von Deutschland erwarten würde. Sehen Sie das ähnlich?

Aber betreffs Polen sehe ich keinen plausiblen Grund, den Staat nicht ebenfalls dazu aufzufordern, zum Abschluss des völkerrechtlichen Verfahrens die unterzeichnete Ratifizierungsurkunde in Rom zu hinterlegen. Welche Erwägungen haben Sie getroffen, weshalb Polen nicht ebenfalls aufgefordert wurde, während Tschechien und Schweden in der Liste der aufzufordernden Staaten genannt werden?

Vielen Dank für Ihre Mühe, sollten Sie meine Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,

Michelle Potier
stud. iur. (Schwerpunkt Europarecht, Völkerrecht, Menschenrechte)

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