Frage an Jo Leinen von Hans-Joachim K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Leinen,
dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll. Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?
mfg
HJ Kullmann
Sehr geehrter Herr Hans-Joachim Kullmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage nach meiner Meinung zu dem Dienstrechtsneureglungsgesetz im Deutschen Bundestag. Wie Sie wissen, bin ich Mitglied des Europäischen Parlaments und nicht des Deutschen Bundestages und werde daher an dieser Abstimmung nicht teilnehmen können. Auf den ersten Blick ist es in der Tat merkwürdig, dass Berufe mit gleicher Beanspruchung bei dem Renteneintrittsalter ungleich behandelt werden. Gerne reiche ich deshalb Ihre Anregung an die hiesige Bundestagsabgeordnete Elke Ferner aus Saarbrücken weiter. Vor dort bekommen Sie dann eine noch detailliertere Antwort.
Mit besten Grüßen
Jo Leinen, MdEP