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Frage von Roland W. •

Frage an Jo Leinen von Roland W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Leinen,

was werden Sie unternehmen um das in Ensdorf geplante klima- und gesundheitsschädliche Steinkohle-Großkraftwerk zu verhindern?

Die Vorbelastungen durch Feinstaub im Saarland liegen schon heute über den Grenzwerten die von der WHO empfohlen werden. Das Kraftwerk wird ca. 9 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ausstoßen!
Mehrere FFH Naturschutzgebiete sind gefährdet!

Mit freundlichem Gruß
Roland Wiesdorf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wiesdorf,

ich befürworte zwar grundsätzlich Investitionen in den Umbau unserer Energielandschaft – und damit auch der Kraftwerkslandschaft –, allerdings halte ich das von RWE Power geplante Objekt für überdimensioniert.

Eine Anlage mit der Leistung von 1.600 MW entspricht nicht dem Ziel, Energie dezentral zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollte, wenn in Ensdorf tatsächlich gebaut wird, die Fernwärmeschiene Saar ausgebaut werden. Nur so kann die Leistung optimal genutzt werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher können von der Kraft-Wärme-Kopplung profitieren. Außerdem werden Umweltauswirkungen reduziert. Zudem fordere ich, dass alte und weniger effiziente Anlagen abgeschaltet werden müssen. All diese Forderungen werden zur Zeit von RWE Power nicht erfüllt. Daher sind die jetzigen Planungen für mich nicht akzeptabel.

Ein Wort noch zur saarländischen Landesregierung: Das Unternehmen hat mittlerweile beim Ministerium für Umwelt offiziell eine Genehmigung zum Bau des Kraftwerks beantragt. Durch die Formulierung der angesprochenen Maßnahmen kann die Landesregierung dafür sorgen, dass im Sinne der Bevölkerung Veränderungen in den Planungen vorgenommen werden. Für mich ist dieses Projekt in seiner jetzigen Form jedenfalls nicht zustimmungsfähig.

Verstößt das Kraftwerksprojekt gegen EU-Recht? Diese Frage bedarf einer eingehenden Prüfung. Selbstverständlich sind folgende Kriterien einzuhalten: der Schutz nahegelegener NATURA-2000-Gebiete, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des allgemeinen Genehmigungsverfahrens sowie die Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte aus der Luftqualitätsrahmenrichtlinie. Diese werden übrigens seit Jahren eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen
Jo Leinen