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Jirka Hübel
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Frage von Erik L. •

Wie bewerten Sie die Entscheidungen zu Lockdown, Schulschließungen, Auftritts- und Geschäftsverbote während der Coronazeit angesichts der Veröffentlichung der ungeschwärzten RKI-Protokolle?

Wird es mit BSW-Beteiligung im Landtag zu einem Untersuchungsausschuß zu den Coronamaßnahmen kommen? Wird das BSW einen solchen Antrag der AfD unterstützen? Analysiert Ihre Partei die nun vollständig ungeschwärzt veröffentlichten RKI-Protokolle? Haben heutige Mitglieder des BSW während der Corona-Zeit Klagen gegen diese Maßnahmen, das Infektionsschutzgesetz des Bundes oder die sächsische Infektionsschutzverordnung eingereicht? Wenn ja, welche?

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr L.,

In unserem Wahlprogramm haben wir der Aufarbeitung der Corona-Zeit ein eigenes Kapitel entwidmet.

Zitat:

5. Aufarbeitung der Corona-Zeit

 

Während der Corona-Pandemie wurden Grundrechte in bisher nicht gekanntem Maße eingeschränkt, auch mit Maßnahmen, die in keinem Pandemieplan vorgesehen waren. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass viele der Maßnahmen keine wissenschaftliche Grundlage hatten und mehr Schaden als Nutzen brachten. Kritiker aus Wissenschaft und allgemeiner Öffentlichkeit, die frühzeitig vor Überreaktion und ungeeigneten Maßnahmen warnten, wurden als Quacksalber, rechtsradikale und unsolidarische Gefährder verunglimpft und an den Rand gedrängt. Menschen, die sich experimentelle, in Rekordzeit entwickelte und zugelassene Impfstoffe nicht spritzen lassen wollten, wurden ebenfalls verunglimpft, diskriminiert und unter Druck gesetzt, sich trotz der drohenden Nebenwirkungen impfen zu lassen. Inzwischen ist bekannt geworden, dass der Nutzen der Impfungen massiv übertrieben und die Nebenwirkungen zu sehr verharmlost wurden. Wir werden uns im Landtag und bei einer möglichen Regierungsbeteiligung dafür einsetzen, dass die Geschehnisse während der Corona-Pandemie umfassend aufgeklärt werden. Dafür braucht es im sächsischen Landtag einen Corona-Untersuchungsausschuss. Ein solcher Untersuchungsausschuss könnte auch Vorbild sein für die dringend notwendige Aufarbeitung im Bund.

  • Diejenigen, deren Ruf beschädigt wurde und denen gesundheitliche oder wirtschaftlicher Schaden zugefügt wurde, haben Anspruch auf Rehabilitation, Entschuldigung und möglicherweise auch Wiedergutmachung.

     

  • Nur so kann eine Wiederholung derartiger gravierender Fehler bei künftigen Gesundheitsnotlagen – tatsächlichen oder vermeintlichen - vermieden werden.

     

  • Vor einer Aufarbeitung der Rolle der Weltgesundheitsorganisation und der Stiftungen und Konzerne, die Einfluss auf diese ausüben, dürfen Bundestag und Bundesrat einem WHO-Pandemievertrag nicht zustimmen

     

Die vorhandenen Daten zu den Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe – etwa der Krankenkassen – müssen unvoreingenommen ausgewertet werden. Wo nötig, müssen gezielt die nötigen Daten erhoben werden. Dazu gehört insbesondere ein Vergleich des Auftretens von verschiedenen Krankheiten und Todesfällen bei nicht Geimpften und mit den verschiedenen Impfstoffen geimpften Personen. Auch ein möglicher Zusammenhang zwischen Impfungen und dem Einbruch der Geburtenzahlen ab Anfang 2022 muss vordringlich und unvoreingenommen untersucht werden.

Abhängig Beschäftigte und Freiberufler im Gesundheitssektor, die wegen der Impfpflicht Strafen bezahlen mussten, ihren Arbeitsplatz oder ihre Aufträge verloren, sind auf Wunsch und nach Möglichkeit wieder einzustellen, wieder zu beauftragen oder zu entschädigen. Menschen, die wegen der Nichtbeachtung untauglicher und überzogener freiheitseinschränkender Maßnahmen Strafen bezahlen mussten, sollen diese zurückerstattet bekommen. Wir wollen ein Amnestie- und Rehabilitationsgesetz für Menschen, die verurteilt wurden, weil sie, ihrem Gewissen folgend, Menschen geholfen haben, sich dem Impfzwang zu entziehen und der Diskriminierung Ungeimpfter zu entgehen.
 

Alle relevanten Protokolle und Dokumente von Behörden und Expertenräten, aus denen die Entstehung und Datengrundlage der getroffenen Entscheidungen hervorgeht, sind zu veröffentlichen, mit Schwärzungen, die auf das unvermeidliche Minimum begrenzt sind.

Die Berichterstattung und Kommentierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist darauf zu untersuchen, ob sie dem Auftrag zu objektiver Information und Regierungsferne entsprochen hat.“ (BSW – Landesverband Sachsen (Hrsg.): Sachsens Zukunft: friedliche, vernünftig, gerecht. Wahlprogramm zur Landtagswahl 2024, S. 16)


Hier können Sie sehen, dass wir einen Untersuchungsausschuss einrichten wollen und sicherlich werden hier auch aktuell veröffentlichte Quellen (wie beispielsweise von Ihnen angesprochene RKI-Protokolle) einbezogen.

Im übrigen analysieren die 10 BSW -Bundestagsabgeorneten die RKI-Protokolle.

Das BSW wird dementsprechend eine eigene parlarmentarische Initiative starten, der sich andere Fraktionen anschließen können. Natürlich wird auch das BSW Initiativen unterstützen, die dem Anliegen aus dem BSW Wahlprogramm entsprechen. Dabei wird es ankommen den Wortlaut eines solchen Antrags genau anzuschauen. Anträge werden aber nicht abgelehnt, weil der Absender "falsch" ist.

 

Ob einzelne Mitglieder unserer Partei Klage gegen Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes eingereicht haben,ist mir nicht bekannt und wird demzufolge bei uns nicht erfasst.Das BSW hat sich diese Jahr (2024) formiert, daher ist eine Beurteilung von Mitgliedern zu Zeiten der Corona Pandemie nicht möglich. Ich kann Ihnen aber sagen daß der Beschluss zum Landtagswahlprogramm einstimmig gefasst wurde.

MfG Herr Jirka Hübel 

Bündnis Sahra Wagenknecht für Vernunft und Gerechtigkeit-BSW