Frage an Jimmy Schulz von Thomas M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schulz ,
in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland sterben bei der momentanen Gesetzeslage deswegen jedes Jahr über 1000 Menschen auf der Warteliste. Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank, dass Sie dieses wichtige Thema ansprechen. Ich verstehe die Forderung nach einer Widerspruchslösung zur Steigerung der Anzahl der Spenderorgane gut. Ich selbst bin Motorradfahrer und rein aus dieser Perspektive erscheint mir eine Widerspruchslösung wünschenswert, um mehr Spender zu bekommen. Aber, auf der anderen Seite, habe ich als Liberaler bedenken, ob dies eine mit meinen liberalen Grundsätzen vereinbare Position sein kann – denn es ist von großer Bedeutung, dass jeder Mensch die Möglichkeit erhält, eine bewusste Entscheidung über seinen Körper - auch über den Tod hinaus - zu treffen. Daher halte ich einen Mittelweg für sinnvoll, der sowohl mehr Menschen zum Spenden motivieren kann und gleichzeitig eine „Opt-in“ Option, also die bewusste Einwilligung, beinhaltet: Hier haben zum Beispiel die Jungen Liberalen (JuLis) einen interessanten Vorschlag gemacht: Sie fordern „die Einführung einer ‚Mandated-Choice-Regelung‘: Jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, soll sich bei der Beantragung oder Verlängerung von Personalausweis oder Reisepass für oder gegen die Organspende entscheiden. Diese individuelle Entscheidung wird dann in eine zentrale Spenderdatei aufgenommen.“ Eine solche Lösung würde ich unterstützen und sogar darüber hinaus, die Abfrage nicht nur bei der Beantragung eines Ausweises, sondern öfters anregen. So könnten potentielle Spender auch bei weiteren Verwaltungsvorgängen in regelmäßigen Abständen aufs Neue nach ihrer Spenderbereitschaft gefragt werden.
Die FDP-Bundestagsfraktion teilt grundsätzlich die Ansicht, dass der Rückgang von Organspenden besorgniserregend ist und der Gesetzgeber hinsichtlich einer Überarbeitung der gegenwärtigen Regelungen gefragt ist. Um eine zeitnahe Verbesserung der Situation zu erreichen, haben wir als Fraktion einen Gesetzesantrag beschlossen, der die Durchführbarkeit von altruistischen Lebendspenden und Überkreuzspenden deutlich erleichtern soll.
Darüber hinaus hat die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus MdB, in diesem Zusammenhang im Juni 2018 eine Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken unter anderem durch Freistellung vom regulären Klinikdienst zur Wahrnehmung der mit dieser Funktion verbundenen Tätigkeiten dringend angemahnt. Diese Maßnahmen werden auf Betreiben der schwarz-gelben Landesregierung in Nordrhein-Westfalen gegenwärtig bereits umgesetzt, um eine Verbesserung der Strukturen durch effektive Kommunikation und regelmäßige Analyse der Spenderzahlen herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Jimmy Schulz