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Jimmy Schulz
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Frage von Sami A. •

Frage an Jimmy Schulz von Sami A. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schulz,

da Sie Abgeordneter eines bayerischen Wahlkreises sind und ich leidliche Erfahrungen an bayerischen Gerichten (FG Amberg und OLG Nürnberg) hinsichtlich der familienrechtlichen Situation sammeln konnte, interessiert mich Ihre Haltung zu Gutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten besonders.

Gutachter werden in familienrechtlichen Fällen von Richtern direkt beauftragt. Daß es das Wort “Gefälligkeitsgutachten” gibt, ist dabei sicherlich kein Zufall. Man könnte zu der Auffassung kommen, daß es sich in vielen Fällen gar um ein symbiotisches Verhältnis zwischen Richtern und Gutachtern handelt. Daß Richter immer wieder die selben Gutachter beauftragen, sollte hierfür als ein Indiz gelten.

Neben der Beauftragung von Gutachtern ist die Qualität der meisten Gutachten ebenfalls höchst fragwürdig. So hat eine Studie von Prof. Dr. Werner Leitner ergeben, daß die überwiegende Mehrheit der Gutachten nicht die Mindestvoraussetzungen erfüllen. In meinem Fall wollten die Richter am OLG Nürnberg kein Gegengutachten zulassen, weil man die Gutachterin kenne und sie laut dem vorsitzenden Richter gute Arbeit leiste. Im Nachgang an das Verfahren habe ich das Gutachten an den o.g. Prof. Dr. Leitner geschickt, der das Gutachten als höchst mangelhaft eingestuft hat.
Bereits im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode war das Thema Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren ein Thema, so hieß es:
“[...] die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern” (S.154).

Warum gibt es keine zentrale Stelle die sich um die Vergabe von Aufträgen für Gutachten kümmert und die Gutachten regelmäßig Qualitätskontrollen unterzieht? Würden Sie sich dafür einsetzen, daß so eine Stelle geschaffen wird. Damit würde man ausschließen, daß Richter ihnen gefällige Gutachter beauftragen und gleichzeitig würde man die Qualität sichern.

Mit freundlichen Grüßen,

S. A.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu diesem sehr wichtigen Thema. Für die Freien Demokraten steht bei allen Verfahren vor Familiengerichten, bei denen Kinder betroffen sind, das Kindeswohl im Mittelpunkt. Wir streben einen Paradigmenwechsel im Familienrecht an, weg von "einer betreut, einer bezahlt" hin zu einem "getrennt gemeinsam erziehen". In diesem Zusammenhang sehen wir neben den rechtlichen Normen auch einen Reformbedarf bei weiteren bestehenden Regelungen, z.B. bei der Auswahl von Gutachten oder Verfahrensbeiständen. Dazu gehört für uns Unabhängigkeit und eine entsprechende Qualifikation. Mein bayerischer Kollege Daniel Föst MdB befasst sich mit diesem Problemfeld und setzt sich im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für diesen Themenkomplex ein.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.fdp.de/forderung/wechselmodell-fuer-kinder-getrenntlebender-eltern

Mit besten Grüßen,
Jimmy Schulz