Frage an Jimmy Schulz von Ralf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Mich interessiert Ihr Abstimmungsverhalten am 28. Februar 2013 zur Frage der Liberalisierung der Wasserversorgung.
Dabei ging es um den Antrag zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe KOM[2011] 897 endg. Ratsdokument 18960/11 hier: Stellungnahme des Dt. Bundestages gemäß Art. 23 Abs. 3 des Grundgesetzes i.V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Namentl.
Sehr geehrter Herr Sarrazin,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Aufgrund von parallel stattfindenden anderweitigen parlamentarischen Verpflichtungen konnte ich leider an der Abstimmung nicht teilnehmen. Die FDP-Fraktion hat diesen Antrag nicht unterstützt. Im Folgenden möchte ich Ihnen schildern, warum das meiner Meinung nach richtig war:
Wasser hat als öffentliches Gut für unsere Bürger lebenswichtige Bedeutung, weswegen gerade diese Abstimmung medial hohe Aufmerksamkeit erregte. Im vorliegenden Fall bedarf es allerdings einer deutlichen Richtigstellung. Die Konzessionsrichtlinie des EU-Kommissars sah nie vor, die Kommunen zu einer Privatisierung der Wasserwerke zu zwingen. Ob die Wasserversorgung privatisiert wird oder nicht, war vorher schon allein die Entscheidung der Kommune. Daran wird sich nichts ändern.
Der EU-Kommissar Barnier hatte in der Konzessionsrichtlinie vielmehr gefordert, bei geplanten Privatisierungen der kommunalen Wasserversorgung mehr Wettbewerb und Transparenz vorzuschreiben. Das bedeutete gerade nicht, dass die Kommunen gezwungen worden wären, ihre Wasserwerke zu privatisieren. Es hätte vielmehr bedeutet, dass die Projekte europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen.
Das heißt: Es wird auch nach der Ablehnung dieses Antrags keinen Zwang zur Privatisierung geben, jede Kommune kann das selber entscheiden.
Herzliche Grüße,
Jimmy Schulz