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Jimmy Schulz
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Frage von Mark W. •

Frage an Jimmy Schulz von Mark W. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Schulz,

hinter den Fragen von Herrn Cordes vom 17.07. vermute ich ernsthafte Sorgen über Risiken der Euro-Krise, die ich teile. Für mich blieb Wichtiges unbeantwortet.

Trotz Unabhägigkeit der EZB von der Politik, darf die Politik ihre Augen nicht vor dem Handeln der EZB verschließen, zumal die EZB durch die Politik im Vertrag von Maastricht geschaffen wurde. Vor allem aber, weil Maßnahmen (und Risiken) von Politik und EZB wesentlich zusammen wirken. Zurecht nennt Hr. Cordes die Target2-Salden der Deutschen Bundesbank (sicher keine "Spekulationen") http://www.youtube.com/watch?v=AmPbv7Q3-jc

Sie antworteten, dass Target2-Salden nur dann den deutschen Steuerzahler belasten würden, wenn "das gesamte Zentralbanksystem der EZB kollabieren" würde. Was aber, falls - weniger dramatisch - "nur" Griechenland das Euro-System verlässt - Ihr Parteivorsitzender Rösler hat sich ja wiederholt skeptisch zu den griechischen Aussichten geäußert -, welche Risiken trägt in diesem Fall der deutsche Steuerzahler?

Diese Grafik der Deutschen Bundesbank zeigt die Entwicklung der Auslandspositionen aus Target2: Ein Anstieg um 392 Mrd. Euro in 12 Monaten. Im Vergleich dazu der Bundeshaushalt mit 313 Mrd. Euro. http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Statistiken/Zeitreihen_Datenbanken/Makrooekonomische_Zeitreihen/its_details_charts_node.html?tsId=BBK01.EU8148B Wie bewerten Sie diese Entwicklung? Besser ein Ende mit Schrecken oder ein Schrecken ohne Ende? Oder liegt die Wahrheit in der Mitte?

Auch schreiben Sie von einem "Parlamentsvorbehalt, der jede weitere Rettungs- oder sonstige für den Bundeshaushalt relevante Maßnahme unter einen Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestages stellt". Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat zum ESM eine geheime Expertise erstellt, der dies in Frage stellt. Sind diese Aspekte für Sie neu? Falls ja, wie wollen Sie reagieren?

Beste Grüße
M. Welling

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Welling,

vielen Dank für Ihre Nachfragen. Gerne möchte ich darauf eingehen.

Zunächst zum Parlamentsvorbehalt: Im Artikel 9 Absatz 3 des ESM-Vertrags heißt es: "Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen."

Dieser Passus bezieht sich auf bereits genehmigtes Kapital, welches bereits durch die nationalen Parlamente bzw. Regierungen zugesagt wurde. Hierdurch soll die Handlungsfähigkeit des ESM gewährleistet und einer etwaig aufkommenden schlechten Zahlungsmoral der Mitgliedstaaten vorgebeugt werden. Nach Art. 8 Abs. 5 ist jeder Mitgliedstaat bei der Haftung unter "allen Umständen" auf seinen Anteil am Stammkapital beschränkt. Diese Vorschrift geht damit allen anders lautenden Vorschriften vor, so dass Deutschland bei der Haftung auf seinen Anteil von rd. 190 Mrd. Euro beschränkt bleibt.

Mit anderen Worten: Ja, es gibt die Kapitalabrufe, jedoch stellen Sie keine "unbemerkte Lücke" im Parlamentsvorbehalt, sondern ein zwingendes Notinstrument zur Sicherung der Handlungsfähigkeit und Akzeptanz des ESM am Kapitalmarkt dar.

Die Haftungsobergrenze für Deutschland wird dadurch nicht gebrochen!

Weiterhin fragen Sie nach den Risiken für den deutschen Steuerzahler, falls es zu einem Austritt Griechenlands aus dem Euro kommt. Auch bei einem Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone sind Ausgleichspflichten zu diskutieren und durchzusetzen. Selbst bei einem endgültigem Forderungsverlust haftet die EZB mit ihrem Kapital und Deutschland darauf anteilig mit 27%, wenn es zu Nachschusspflichten käme. Davon wären allein die Schulden Griechenlands im Target 2 System betroffen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.

Mit besten Grüßen,

Ihr

Jimmy Schulz