Frage an Jimmy Schulz von Christian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für Ihre Antwort vom 23.7. auf meine Frage vo 19.7.
Nach §1 Absatz 2, Satz 2 der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages ( http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage1.html ) gibt es eine Anzeigepflicht für "Tätigkeiten und Verträge, die während der Mitgliedschaft im Bundestag ausgeübt oder aufgenommen werden bzw. wirksam sind".
Darunter fallen "Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens;"
Diese Anzeigepflicht besteht meines Erachtens unabhängig von der Höhe des daraus erzielten Gehalts.
Glauben Sie nicht, dass Ihre Tätigkeit als Geschäftsführer daher angezeigt werden müsste?
Danke
Christian Ross
Sehr geehrter Herr Ross,
vielen Dank für Ihre Mail. Ich kann Ihre Frage nicht ganz nachvollziehen, da ich auf der Bundestagsseite ( http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/S/schulz_jimmy.html ) alle Tätigkeiten und Beteiligungen angegeben habe. Dort finden Sie die folgenden Informationen:
"Seit 1993 Unternehmer; heute geschäftsführender Gesellschafter der CyberSolutions Ltd.."
Und
"7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
CyberSolutions Gesellschaft für kommunikative Datentechnik Ltd., Riemerling/Hohenbrunn"
Ich hoffe, Ihnen damit alle offenen Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jimmy Schulz
Sehr geehrter Herr Ross,
Seit meinem Eintritt in den Bundestag habe ich in meiner Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter der CyberSolutions Gellschaft für kommunikative Datentechnik Ltd. keine Einkünfte (Vergütung, Entschädigung oder Gewinnausschüttung) erzielt.
Mit freundlichen Grüßen
Jimmy Schulz