Frage an Jimmy Schulz von Hasko H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Schulz
Ihre Fraktion tritt unter Anderem für eine Vereinfachung des Steuersystems auf allen Ebenen ein: Ein Ziel, dem ich voll und ganz zustimme. Mir ist unklar, wie sich die Schaffung einer weiteren Ausnahme, in diesem Fall bei der Mehrwertsteuer, mit diesem Ziel vereinbaren lässt. Sie selbst haben ja in der Entsprechenden Abstimmung für die Schaffung dieser Ausnahme gestimmt.
Die Ausnahme wirkt sich nicht nur direkt komplizierend auf die Mehrwertsteuer aus, sondern hat weitere Komplikaitonen, z. B. bei den Spesenregelungen von beruflich Reisenden zur Folge.
Können Sie mir erläutern, wie sich diese Verkomplizierung des Systems mit dem generellen Ziel der Vereinfachung vereinbaren lässt?
Mit freundlichen Grüßen
Hasko Heinecke
Sehr geehrter Herr Heinecke,
vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe und bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort.
Der Tourismussektor ist eine der wichtigsten Dienstleistungs- und Wachstumsbranchen in Deutschland. Die Rahmenbedingungen in diesem Sektor müssen verbessert werden, damit es in diesem Bereich zu mehr Wachstum kommt.
Für die heimischen Gastronomen und Hoteliers haben die Wettbewerbsverzerrungen durch die letzte Mehrwertsteuererhöhung, die sie zum größten Teil selbst getragen und nicht an ihre Kunden weiter gegeben haben, in Verbindung mit der unterschiedlichen Anwendung der verringerten Mehrwertsteuersätze in Europa weiter zugenommen. Heute erheben bereits 22 von 27 EU-Staaten den ermäßigten Steuersatz. Zu diesen Staaten gehören, mit Ausnahme von Dänemark, sämtliche Nachbarstaaten Deutschlands. Dieser Wettbewerbsnachteil war der Grund dafür, dass auch Union, SPD, Grüne und die Linke in der Vergangenheit eine Mehrwertsteuerreduzierung für Beherbergungsleistungen gefordert haben.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz dient der Herstellung von fairem Wettbewerb. Gerade in Grenzgebieten ist es von enormer Bedeutung, ähnliche oder bessere Kostenstrukturen zu schaffen und darauf zu achten, dass Wettbewerbsnachteile nicht durch die reine Steuerhöhe entstehen. Denn sonst sehen sich Unternehmen nicht nur gezwungen, Einsparungen in anderen Bereichen, wie z. B. bei den Lohnkosten vorzunehmen, sondern eine solche Situation kann auch dazu führen, dass ein Stellenabbau wegen mangelhafter Auslastung oder im schlimmsten Fall wegen Insolvenz vorgenommen werden muss.
Durch die Entlastung der Hotelleriebranche werden auch Spielräume für Investitionen, Preissenkungen und die Qualifikation von Mitarbeitern geschaffen.
Sie haben recht, dass die Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe das Steuersystem nicht vereinfacht, aber wir fanden es angesichts der obengenannten Gründe angebracht. Um das System zu vereinfachen, bereitet die Koalition bis zum Herbst 2010 einen Gesetzentwurf mit einer Reihe von Maßnahmen zur Steuervereinfachung vor. So wird es zum Beispiel bald die vorausgefüllte Steuererklärung vom Finanzamt geben. Die Abmilderung der Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmensteuerreform bedeuten für die Unternehmen bereits jetzt Bürokratieabbau. Zudem wurden zum Teil existenzgefährdende Wachstumshemmnisse für die Unternehmen zurückgenommen.
Ich hoffe, Sie angemessen informiert zu haben. Wir weitere Frage stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jimmy Schulz