Ist eine einmalige Impfung mit Antikörpenachweis möglich?
Sehr geehrter Herr Spahn, ich befand mich mit meiner PCR-Postiv getesteten Ehefrau 14 Tage in häuslicher Isolation. Das Gesundheitsamt
machte trotzt telefonischer Ankündigung innerhalb der 14 Tage leider keinen Abstrich von mir (wahrscheinlich Überlastung). Somit besitzte
ich nur einen Antikörpernachweis des Herstellers Roch vom 18.08.2021. Festgestellt wurde darin „SARS-CoV2 AK 41.3 U/ml positiv,
Zustand nach Infektion oder Impfung. Am 01.12.21 habe ich mit zum ersten Mal impfen lassen und wollte mit dieser einmaligen Impfung
bei einer hiesigen Apotheke hier in NRW meinen Impfschutz bestätigen lassen. Der Apotheker aber erkennt keine Antikörpernachweise an
und besteht auf einer Zweitimpfung. Anfang Septemer sprachen Sie sich für die Anerkennung des Antikörpernachweises aus.
Wurde das Vorhaben nun beschlossen und wenn ja, wie kann ich dies dem Apotheker nachweisen?
Guido K.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.
Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen. Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn