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Frage von Andreas S. •

Frage an Jens Pühse von Andreas S. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Pühse,

Nach meiner gegenwärtigen Einschätzung der politischen Lage in Bremerhaven vor der Bürgerschaftswahl gehe ich davon aus, dass Sie am 22. Mai in die Bürgerschaft einziehen werden.
Darf ich Ihnen eine Frage zum Thema Familienpolitik stellen?
Laut Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2) ist die "Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Leider scheinen sämtliche etablierte Parteien von diesem Grundgesetzartikel nichts wissen zu wollen - sie fördern einseitig eine staatliche Erziehung der Kinder schon ab dem Kleinkindalter in Krippen, Horten und Ganztagesschulen.
Daher meine Frage:
Was werden Sie konkret als frischgebackener Bürgerschaftsabgeordneter unternehmen, um Eltern zu unterstützen, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder selbst zu erziehen und dafür bereit sind, zeitweise auf Beruf und Karriere zu verzichten?

Mit freundlichen Grüssen,
Andreas Schönberger.

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Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Schönberger,

vielen Dank für Ihre wichtige und interessante Frage. Ich möchte, um mit einer Klarstellung zu beginnen, bei Ihrer letzten Teilfrage beginnen: „Was werden Sie konkret als frischgebackener Bürgerschaftsabgeordneter unternehmen, um Eltern zu unterstützen, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder selbst zu erziehen und dafür bereit sind, zeitweise auf Beruf und Karriere zu verzichten?“

Wir müssen natürlich zunächst einmal zwischen den verschiedenen politischen Ebenen - Kommune (Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven), Land (Bremische Bürgerschaft) und Bund unterscheiden.

Die politische Ehrlichkeit gebietet es, darauf hinzuweisen, daß die weitreichenden Vorstellungen der NPD zur Familienpolitik sich nur auf Bundes- bzw. Landesebene umsetzen lassen, auf kommunaler Ebene sind die Möglichkeiten schon sehr stark eingeschränkt. Hier ließen sich Erleichterungen nur über solche Maßnahmen wie etwa ein Begrüßungsgeld für Neugeborene erreichen. Dieses soll ein Zeichen dafür sein, daß ganz allgemein Familienfreundlichkeit in Bremen eine wichtige Rolle spielt. Dieses Geldgeschenk in Verbindung mit der Art und Weise, wie es überreicht wird, soll signalisieren: Kinder und Familien sind hier willkommen! Auch über Zuschüsse für den Erwerb von Wohneigentum für junge Familien sollte man nachdenken. Die NPD wird eine ganze Reihe familienfreundlicher Maßnahmen an der richtigen Stelle - sei es in der Stadtverordnetenversammlung, sei es in der Bürgerschaft - einbringen.

Jetzt werden Sie aber zu Recht einwenden, daß damit zwar ein Zeichen für mehr Kinderfreundlichkeit gesetzt werden kann, diese Maßnahmen aber keinen Einfluß auf die Fragestellung Eigenbetreuung vs. Fremdbetreuung haben werden. Die NPD ist bisher in zwei Landtagen vertreten, daher darf ich Sie diesbezüglich zunächst einmal auf die Initiativen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern hinweisen. Das kann ich deshalb hier auf Bremen übertragen, weil die familienpolitischen Vorstellungen, die wir dort in Form von Anträgen und Redebeiträgen eingebracht haben, natürlich bundesländerübergreifend Gültigkeit besitzen.

Gerade erst kürzlich hat die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag einen Antrag eingebracht, der auf die Herstellung der vollständigen „Wahlfreiheit“ abzielt, was die unter Dreijährigen angeht. Wir wollen sicherstellen, daß die Entscheidung für oder gegen die staatlich organisierte Betreuung bzw. die Entscheidung für oder gegen die eigene Familienarbeit/Erziehungsleistung nicht mehr in erster Linie wirtschaftlichen Zwängen folgt und daß die Familienarbeit gleichberechtigt anerkannt wird, indem eben eine echte Wahlfreiheit hergestellt wird.

Dies soll aber eben nicht durch rudimentäre staatliche Almosen geschehen, sondern durch die Anerkennung der Erziehungsarbeit als eigenen Beruf und eine entsprechende, angemessene Honorierung in Form eines Erziehungsgehaltes in Höhe von 1.000,- Euro netto monatlich (steuerbefreit, aber sozialversicherungspflichtig). In der Praxis würde dies wohl dazu führen, daß vor allem Mütter dieses Angebot wahrnehmen und wenigstens in den - für die Kindesentwicklung so wichtigen - ersten drei Jahren selbst die Erziehung übernehmen würden. Aber wir wollen da auch unsererseits nichts staatlich vorschreiben - denkbar ist auch, daß der Vater diese Aufgabe übernimmt oder daß eben eine Lösung gewählt wird, die das - dann entsprechend reduzierte - Elterngehalt und eine Teilzeitbetreuung kombiniert.

Wenn Sie Fragen zu den Einzelheiten bzw. zur praktischen Umsetzung dieses Lösungsansatzes haben darf ich Ihnen empfehlen, auf der Seite des Sächsischen Landtages: http://edas.landtag.sachsen.de/ die Dokumentennummer „5553“ oder das Stichwort „Wahlfreiheit“ einzugeben. Sie gelangen dann zu dem entsprechenden Antrag nebst schriftlicher Begründung.

Wichtig ist die Erkenntnis, daß Kinder gerade in den ersten Lebensjahren eine feste Bezugsperson haben, zu der sie eine emotionale Bindung aufbauen können. Dies kann m.E. am besten immer noch innerhalb der Familie und hier - naturgemäß - von der Mutter geleistet werden. Diese Erkenntnis muß sich aber auch in der Politik - und im öffentlichen Bewußtsein - niederschlagen. Da Familienstrukturen in der BRD schon zu einem erheblichen Teil zerstört sind, wird man auch über längerfristige Maßnahmen nachdenken müssen, mit denen Familien- und Erziehungskompetenzen auch bei der heranwachsenden Generation zu stärken sind. Dies könnte z.B. durch die Einführung eines eigenständigen Schulfaches „Familie, Gesundheit und Erziehung“ erfolgen. Daß der zentrale Bildungsinhalt hier nicht die „Patchwork“- oder gar „Regenbogen“-Familie sein wird, versteht sich von selbst.

Wir halten es jedenfalls für falsch, wenn durch wirtschaftliche Zwänge einerseits (prekäre bzw. unsichere Beschäftigungsverhältnisse, Billiglöhne etc.) und einen einseitigen Ausbau der staatlichen Fremdbetreuung andererseits die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Wahlfreiheit de facto ausgehebelt und letztlich ein Zwang zur frühzeitigen Kinder-Fremdbetreuung aufgebaut wird. Dabei machen wir nicht jenen Eltern bzw. Müttern Vorwürfe, die gezwungenermaßen - aufgrund äußerer Umstände - es „irgendwie“ zu Wege bringen, schon in den ersten Monaten oder Jahren nach der Geburt ihre Kinder in die Krippe abzugeben, um schnellstmöglich wieder der Erwerbsarbeit nachzugehen. Diese Landsleute sind vielfach zu bewundern, daß sie vor dem Hintergrund der herrschenden Verhältnisse überhaupt noch Kinder in die Welt setzen. Es sind vielmehr die systembedingten Umstände, die angepackt werden müssen, es ist aber auch die Einstellung zur „Hausfrau und Mutter“ oder - neutraler ausgedrückt - zur Familienarbeit, zum eigenen Nachwuchs, zu Kindern generell, an der sich wieder deutlich etwas zum Positiven hin ändern muß.

Sie sehen also, daß Sie mit Ihrer Klage über eine „zu einseitige Förderung einer staatlichen Erziehung schon ab dem Kleinkindalter“ bei uns offene Türen einrennen. In der realen Umsetzung einer familienfreundlichen Politik wäre es natürlich anzustreben, eine bundeseinheitliche Regelung anzustreben, denn sowohl das Problem zu niedriger Geburtenziffern als auch die Gefahr einer zunehmenden Etablierung der Fremdbetreuungsmentalität besteht in ganz Deutschland. Aber auch ein „Vorpreschen“ des Landes Bremen halte ich für denkbar.

Einschränkend muß ich noch sagen: Jede familienpolitische Maßnahme muß natürlich auf ihre gesamte, insbesondere bevölkerungspolitische Wirkung hin untersucht werden. Daher dürfen massive Transferleistungen, wie die des Erziehungsgehaltes, nur an Deutsche ausgezahlt werden. Die ohnehin grundsätzlich höheren Geburtenziffern bei Menschen fremdkulturellen Hintergrundes würden mit großer Wahrscheinlichkeit weiter in die Höhe schnellen, wenn wir hier unterschiedslos alle Familien - gleich welcher Herkunft - mit diesen Leistungen bedenken würden. Zudem würden - wenn keine entsprechende Unterscheidung getroffen würde (das gilt auch für das Kindergeld) - weitere Zuwanderungsanreize geschaffen. Dies gilt es zu vermeiden, daher kommen wir nicht umhin, die Auszahlung eines Elterngehaltes auf Deutsche zu beschränken. Anders wird es auch nicht zu finanzieren sein.

Hier darf ich Ihnen noch einen Verweis anfügen zum Thema „Wahlfreiheit“ bzw. „Elterngehalt“:

http://www.npd.net/html/1938/video/detail/2392/

Ich hoffe, Ihre Frage klar beantwortet zu haben, stehe aber auch für Rückfragen natürlich weiterhin und jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Pühse