Frage an Jens Petermann von Lothar K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Petermann,
vielen Dank für Ihre sehr ausführliche und verständliche Antwort. Es hat mich überrascht, dass die beste Antwort von einem Politiker der Linken kommt. Es geht mir auch nicht um hochspekulative Anlagen sondern um solche, die eigentlich eine hohe Sicherheit vermitteln wie z. B. eine Hypothekenanleihe, die für mündelsicher erklärt wird aber dies definitiv nicht ist.
Der Fall der meine Frage veranlasst hat ist folgender. Geldanlage bei einer Immobilienfirma, die seit 35 Jahren auf dem Markt ist. Dann erlässt Rot-Grün am 30.11. rückwirkend zum 01.01. ein Gesetz, dass das Geschäftsmodell dieser Firma kippt. Dadurch geht die Firma in Insolvenz. Die Insolvenz wird verschleppt, Bilanzen gefälscht, die im Verkaufsprospekt zugesicherten Grundschulden zur Absicherung werden nicht eingetragen, Mittel anders verwendet als angegeben, der Wirtschaftsprüfer überprüft dies nicht und zeichnet die Belege nachträglich ohne Kontrolle ab, die kontoführende Bank lässt Verfügungen ohne Gegenzeichnungen des Wirtschaftsprüfers zu, obwohl dies als Undkonto so vereinbart ist und ich verliere in zwei Instanzen und muss mir vom Richter erklären lassen, dass der einzige, den ich belangen könne der Anlageberater sei. Dieser hat eine korrekte Beratung gemacht und alles schriftlich dokumentiert, als das gesetzlich noch gar nicht vorgeschrieben war. Er hat nur einen Fehler gemacht, der für meine Anlageentscheidung nicht relevant war. Er hat es versäumt mich darüber zu informieren, dass er für die Vermittlung der Anlage 200 Euro Provision erhalten hat und wäre dazu gesetzlich verpflichtet gewesen. Ich weiß das nur weil er mir diese 200 Euro hat zukommen lassen als die Anlage schief gegangen war. Andere Richter haben den Wirtschaftsprüfer zu 100 Prozent Schadensersatz verurteilt. Seine Haftpflicht muss aber nur dann zahlen wenn er wegen (grober) Fahrlässigkeit verurteilt wird; nicht bei Vorsatz, nicht bei Freispruch. Dieses Recht ist nur schwer zu verstehen.
Sehr geehrter Herr Kindermann,
vielen Dank für die Hintergründe, die Sie veranlasst haben, mir eine Frage zum Thema Sammelklagen zu stellen. Ich danke Ihnen auch für das Kompliment, dass die beste Antwort von einem Politiker der Linken kommt.
Es ist in der Tat schwer zu verstehen, wenn andere in einem ähnlich gelagerten Fall Recht bekommen und man selbst nicht. Jedoch ist es in der Rechtsprechung regelmäßig so, dass es bei den entscheidungsrelevanten Tatsachen oft auf Kleinigkeiten ankommt, durch die Tatbestandsvoraussetzungen einer Rechtsnorm erfüllt werden oder eben nicht. Da ich, abgesehen von Ihrer Schilderung nicht alle Einzelheiten Ihres Rechtsstreit kenne, noch über die anderen von Ihnen angesprochenen Verfahren im Bilde bin, kann ich nicht beurteilen – und dazu möchte ich mich auch gar nicht aufschwingen – ob die mit Ihrer Sache betrauten Richter der beiden Instanzen die Rechtnormen richtig angewendet haben oder nicht.
Es tut mir sehr leid, dass Sie bei der Geldanlage bei der besagten Immobilienfirma kein Glück hatten.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Petermann