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Frage von Enrico W. •

Frage an Jens Petermann von Enrico W. bezüglich Staat und Verwaltung

Werter Hr. Petermann,

bezugnehmend auf Ihrer letzte Antwort an Hrn. Borgmann möchte ich weitere Fragen anfügen:

[ "Der zeitliche Geltungsbereich des Grundgesetzes ist in Artikel 146 GG festgeschrieben: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."]

Welche Anstrengungen wurden seit dem Beitritt der DDR zur BRD in Richtung einer vom Deutschen Volke in freier Entscheidung zu beschließenden Verfassung unternommen ?

Desweiteren möchte ich die Frage anfügen, ob seit dem 1990 im Rahmen der 2+4-Verhandlungen von Außenminister Gentscher verhinderten Friedensvertrages und damit der Beendigung des Kriegszustandes und Rückkehr zur Souveränität weitere Anstrengungen in diese Richtung unternommen wurden.

Welche konkreten Auswirkungen hat der bis dato fehlende Friedensvertrag zwischen Deutschland (vgl. BVerfG-Urteil bzgl. Fortbestand des Deutschen Reiches), insbesondere in Bezug auf die Feinstaatenklausel der UN-Charta, auch in Hinblick auf die Beteiligung der BRD an den Angriffskriegen der NATO ?

Wie ist eine NATO-Mitgliedschaft mit dem fehlenden Friendensvertrages, dh. also fortwährenden Kriegszustand gegenüber anderen NATO-Mitgliedern vereinbar ?

Wie ist die Fortführung Nationalsozialistischer Rechtssetzung, zB. bei der von NS-Regime eingeführten Staatsbürgergesetz, kommunalen Ausbaubeiträgen, Schornsteinfegergesetz, Rechtsanwaltsmonopol, uvm. mit den nach wie vor (auch nach BMJBBG) weiterhin gültigen
(Anteile der) Kontrollratsgesetze, vorallem hinsichtlich des Verbots der Anwendung
nationalsozialistischer Rechtssetzung, vereinbar ?

mit freundlichem Gruß
Enrico Weigelt,
Ilmenau

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Weigelt,

vielen Dank für Ihre Fragen.
Die Thematik ist mir bekannt. Ihre Fragen entbehren jedoch einer seriösen Grundlage, auf Grund derer eine Beantwortung sachgerecht wäre. Haben Sie darum bitte Verständnis dafür, dass Ihre Fragen nicht beantworten werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Petermann