Frage an Jens Petermann von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Bürger aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung einschl. Charakter- Störung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden, so wird z.B. der medizinische Dienst beim Gesundheitsamt auf Hinweis tätig.
Maßnahmen nach den Landes- Gesetzen für psychisch Kranke kann meines Wissens jeder anregen.
Wie ist das bei Regierungsmitgliedern, die ja besonders viel Verantwortung tragen und über Wohl und Wehe vieler Menschen entscheiden?
Gibt es in diesem Fall ein besonderes Verfahren oder wäre einfach z.B. ein Berliner Gesundheitsamt anzurufen?
Mit freundlichem Gruß
W. Meißner
Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland
Sehr geehrter Herr Meißner,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es mir nicht gestattet ist, Rechtsauskünfte über konkrete Rechtsfragen im Einzelfall zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Petermann