Frage an Jens Peter Seipenbusch von Guido S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Seipenbusch,
ich habe drei Fragen in Zusammenhang mit Informantenschutz und Informationsfreiheit in den EU-Institutionen:
Würden Sie eine Wiederauflage der Schriftlichen Erklärung 0045/2009 (vom 21.4.2009 - PE424.079v01-00 - http://tinyurl.com/qycvfj ) im nächsten EU-Parlament unterstützen, wenn nein, warum nicht?
Wie ist Ihre Haltung zum Komissionsvorschlag zur Einschränkung der Verordnung 1049/2001 zur Informationsfreiheit (KOM/2008/0229 endg.)?
Halten Sie den Whistleblowerschutz in den EU-Institutionen für ausreichend und wenn nein, für welche Änderungen würden Sie sich einsetzen?
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrter Herr Strack,
eine Wiederauflage der genannten Schriftlichen Erklärung 0045/2009 kann ich rundum unterstützen und würde das auch im nächsten EU-Parlament tun. Der Punkt Transparenz ist nicht umsonst bereits in unserem Grundsatzprogramm von 2006 als eigenständiger Punkt aufgeführt. In Zeiten, in denen Gesetze von Lobbyorganisationen geschrieben werden und die EU einen undurchschaubaren Verwaltungsapparat aufgebaut hat, ist es dringend notwendig, die damit einhergehende Heimlichtuerei und Vetternwirtschaft wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. Der Schutz von ´Whistleblowing´ als Schutz der Informanten und der Journalisten vor Repressionen spielt dabei eine zunehmend wichtige Rolle, man denke nur an den Cicero-Skandal in Deutschland.
Zum Komissionsvorschlag zur Änderung der Verordnung 1049/2001 zur Informationsfreiheit möchte ich Ihnen zunächst für den Hinweis darauf danken, diese konkreten Details waren mir so bisher nicht bekannt. Dieser Vorschlag der Kommission stellt offenbar tatsächlich an mehreren Stellen einen wesentlichen Rückschritt bei der Informationsfreiheit dar, so beispielsweise bei der Streichung der Klarstellung, dass die Mitgliedsstaaten kein aus der Konsultationspflicht abgeleitetes besonderes Vetorecht haben oder auch hinsichtlich der Auskunftspflicht über Dokumente von Dritten, die zum Zwecke der politischen Einflußnahme eingereicht wurden. Gerade dieser letzte Punkt ist für die Bekämpfung des unlauteren Lobbyismus von großer Bedeutung. Wir von der Piratenpartei lehnen einen solchen Rückschritt bei der Informationsfreiheit natürlich rundheraus ab.
Insgesamt scheint dies eines der zahllosen Beispiele zu sein, an denen man gegenläufige Absichten von Kommission und Parlament beobachten kann. Aus diesem Grunde fordert die Piratenpartei ja auch eine echte Demokratisierung der Strukturen weg vom jetzigen Exekutivföderalismus, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten über die Kommission und den Rat zwar in Brüssel den Ton angeben, sich dafür aber weder bei europäischen noch bei nationalen Wahlen verantworten müssen, hin zu einer echten parlamentarischen Demokratie, in der insbesondere das europäische Parlament auch die für ein Parlament notwendigen Kompetenzen erhält, also das sogenannte ´Institutionelle Demokratiedefizit´ behoben wird.
Der Whistleblowerschutz in den EU-Institutionen ist (auch vor dem Hintergrund ihrer ersten Frage) sicher noch nicht ausreichend. Wir PIRATEN werden voraussichtlich bereits zur Bundestagswahl im Herbst einen eigenen Programmpunkt zum Whistleblowing ausgearbeitet haben, der sich u.a. auch mit § 612a n.F. BGB auseinandersetzt und dessen Arbeitsfassung Sie bereits jetzt auf unserer offenen Plattform begutachten können ( http://wiki.piratenpartei.de/Whistleblowing ). Von dort ausgehend werden wir uns natürlich nach denselben Grundsätzen auch auf EU-Ebene für einen umfassenderen Schutz von Informanten und Journalisten einsetzen. Auch unser Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung an der Seite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK VDS) ist ein wichtiger Baustein auf diesem Gebiet.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Seipenbusch