Wie viel nicht geimpfte Pflegekräfte und Ärzte, werden voraussichtlich wegen der berufsbezogenen Impfpflicht kündigen? Werden dann nicht viele Menschen durch mangelnde medizinische Versorgung sterben?
Sehr geehrter Herr Peick,
was geschieht, wenn die Infektionen überall zunehmen, aber viele Pflegekräfte in den Altenheimen und Krankenhäusern, sowie viele Ärzte, wegen einer berufsbezogenen Impfpflicht kündigen? Mit wie viel Tausend Kündigungen, auch in den Arztpraxen, Notaufnahmen und Intensivstationen sowie der Verwaltung ist bundesweit zu rechnen? Wird so nicht der Pflegenotstand während einer „Corona Welle“ vergrößert? Mit welchen Folgen? Kann dann nicht die Gesundheitsversorgung auch nachhaltig beeinträchtigt werden?
Aus dem Gesundheits- und Sozialsektor haben sich 25.000 mehr Menschen mehr arbeitssuchend gemeldet als üblich.“ https://www.lz.de/ueberregional/wirtschaft/23184718_Vor-Impfpflicht-12.000-Pflegekraefte-arbeitssuchend-gemeldet.html
Sollen die Berufsvorbote nach dem 15.3.22 wieder zurückgenommen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird, wie vom Bundestag beschlossen, ab dem 16. März in Kraft treten. Dies dient dem Schutz besonders gefährdeter Menschen vor einer Infektion mit Covid-19, aber auch den Pflegekräften. Denn aufgrund der besonderen Betreuungssituation können Abstands- und Hygieneregeln häufig nicht eingehalten werden.
Im Dezember und Januar haben sich laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit im Gesundheits- und Sozialsektor bundesweit 25.000 mehr Menschen arbeitsuchend gemeldet als üblich, davon 12.000 Menschen, die in der Pflege beschäftigt sind. Dies entspricht einem Anteil von 1,2 % aller Beschäftigten in diesem Wirtschaftsbereich.
Sich arbeitsuchend zu melden, bedeutet zunächst nur, eine drohende Arbeitslosigkeit anzuzeigen. Es bedeutet noch nicht, dass diese Menschen auch tatsächlich arbeitslos werden.
In der Statistik der BA wird nicht erhoben, aus welchen Gründen eine Meldung als arbeitsuchend erfolgt. Über einen kausalen Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kann daher nur spekuliert werden.
Die vorliegenden Zahlen weisen nicht auf eine in der Impfpflicht begründete drohende Notlage hin, obwohl es regionale Unterschiede bei den Kündigungen geben könnte und nicht auszuschließen ist, dass dies an einzelnen Standorten auch zu zusätzlichen Problemen führen kann.
Die hohe Intensivbettenauslastung durch Personen mit schweren Corona-Krankheitsverläufen, von denen ein erheblicher Teil ungeimpft ist, stellt aktuell immer noch die Hauptbelastung für das Gesundheitssystem dar. Dem kann nur durch Impfungen effektiv entgegengewirkt werden.
In der Corona-Krise ist deutlich geworden, dass sich in der Pflege grundsätzlich einiges verbessern muss. Im Koalitionsvertrag wurden daher umfangreiche Reformen zur Arbeitssituation in der Pflege vereinbart.