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Frage von Sigrid B. •

Frage an Jens Niklaus von Sigrid B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich habe erfahren, dass die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan am Dienstag, den 12.09.2017 stattfindet. Der Flieger soll vom Flughafen Düsseldorf gehen. Es sind 15 Afghanen gemeldet worden.
Von 15 sind 3 Straftäter aus NRW und wahrscheinlich ein Straftäter aus Hamburg. Warum werden die anderen abgeschoben? Wegen mangelnder Mitwirkung bei der Ermittlung der Identität? Afghanistan ist für niemanden sicher, Abschiebung verletzt das Menschenrecht.
Wir selbst betreuen seit 20 Monaten unseren minderjährigen afghanischen Pflegesohn. Die Vorstellung, dass er in naher Zukunft in ein Land zurückkehren muss, in dem Taliban, Krieg und Terrorismus herrschen, macht uns fassungslos.
Was wird Ihre (und bislang auch meine) Partei gegen die Abschiebungen und für die Flüchtlinge unternehmen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte S. B.,

zu den von Ihnen genannten Daten zu Sammelabschiebungen habe ich keinerlei Hintergründe. Zum einen bewerbe ich mich aus einem Angestelltenverhältnis in der Privatwirtschaft um ein Bundestagsmandat, zum anderen werden diese Abschiebungen durch das Land NRW vorgenommen.

Grundsätzlich kann in unserem Rechtsstaat am Ende eines Verfahrens die Ausreisepflicht stehen. Viele Ausreisepflichtige kommen dieser dann freiwillig nach. Nur wenn dies nicht der Fall ist, kann die Ausreisepflicht durch Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden.
Es ist Position der SPD, dass Abschiebungen in Länder nicht erfolgen, in denen für die Menschen die unmittelbare Gefahr besteht, Opfer eines Krieges oder eines bewaffneten Konfliktes zu werden. Wir wollen keine Menschen in Perspektivlosigkeit und Lebensgefahr abschieben.
Im SPD-Regierungsprogramm 2017-2021 heißt es konkret zu Afghanistan: "Da die Sicherheitslage in Afghanistan kein sicheres Leben zulässt, werden wir bis auf weiteres keine Abschiebungen nach Afghanistan durchführen. Außerdem werden wir eine Altfallregelung schaffen, sodass Menschen, die seit
mindestens zwei Jahren in Deutschland leben, hier nicht straffällig geworden sind und Arbeit haben oder zur Schule gehen, nicht abgeschoben werden."

Darüber hinaus wollen wir in der nächsten Legislaturperiode ein modernes Einwanderungsgesetz schaffen, mit dem wir transparent und verständlich regeln, wer aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland einwandern darf. Hierbei wird auch die Möglichkeit geprüft, ob ein Wechsel von Asylsuchenden in das arbeitsmarktbezogene Aufenthaltsrecht umsetzbar ist.

Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit für Sie zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Niklaus