Frage an Jens Maier von Rudolf G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Maier,
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagt, momentan könne niemand sagen, wann der Sprungpunkt zu einer exponentiellen (https://de.wikipedia.org/wiki/Exponentieller_Prozess) Entwicklung der Coronainfektionen entstehe!
https://www.welt.de/politik/deutschland/article214255322/Corona-Zweite-Welle-ist-da-Markus-Soeder-warnt-vor-Sprungpunkt.html
Das Infektionsgeschehen entwickelt sich über einen längeren Zeitraum bereits dynamisch, ohne dass wirksame Massnahmen, so wie sie nach dem Verlangen von Wissenschaftlern/Experten durchgeführt werden müssten, veranlasst würden, bzw. wieder abgeschaft werden sollen (wurden) wie z.b. der Testzwang für Urlaubsrückkehrer. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html
In Österreich beginnt bereits eine Klagewelle gegen potentiell Verantwortliche der Infektionswelle z.B. gegen den Ort Ischgl. https://www.n-tv.de/panorama/06-40-Ischgl-Infizierte-verklagen-Touristenort-auf-Schadenersatz--article21626512.html
Sehen Sie als Verantwortlicher im Rechtsausschuss eine Klagewelle auf das Gesundheitsministerium zu kommen bzw. direkt gegen dessen Chef Jens Spahn persönlich??
Wie würde sich eine Klagewelle auf das Ansehen der Merkelregierung bzw. der Regierungsparteien bei den Wählern auswirken?
Wie hoch schätzen Sie mögliche Schadenersatzforderungen zum jetzigen Zeitpunkt?
Sehen Sie auch den Gesundheitsausschuss gesamtschuldnerisch mithaftbar für nicht durchgeführte Massnahmen und deren Konsequenz der Masseninfektion von Mitbürgern, die er eigenständig (ohne Gesundheitsminister(ium)) hätte veranlassen (erzwingen) können?
Sehen Sie im Rechtsausschuss (auch Sie persönlich) generell dringenden Handlungsbedarf in dieser ungebremsten Gesundheitsapokalypse, falls ja mit welcher Zielsetzung?
Vielen Dank.
Rudi
Sehr geehrter Herr Gröger,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Bundesregierung hat seit der Neufassung von § 5 des Infektionsschutzgesetzes tatsächlich eine noch nie dagewesene Kompetenz, um per einfacher Verordnung von den Vorgaben sämtlicher Parlamentsgesetze abzuweichen. Ich bin mir meiner parlamentarischen Verantwortung und auch meiner Pflicht zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit bewusst. Deshalb schaue ich der Bundesregierung stets auf die Finger, wenn es darum geht, ob sie sich über Verfassungsrecht hinwegsetzt. Nicht nur ich, auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neufassung von § 5 des IfSG. Eine entsprechende Einschätzung von mir können Sie auf meiner Webseite (https://afd-maier.de/einschaetzung/ ) nachlesen.
Ausgehend davon, dass § 5 des IfSG verfassungswidrig ist, gehe ich davon aus, dass der Lockdown, aber auch die Verordnungen der Länder zu Kontaktbeschränkungen zu einer Klagewelle führen werden und schon geführt haben. Die Bundesrepublik Deutschland wie auch die einzelnen Länder müssen sich auf Staatshaftungsansprüche einstellen. Eine Möglichkeit, die Mitglieder des Gesundheitsausschusses oder auch den Bundesgesundheitsminister persönlich in Haftung zu nehmen, sehe ich jedoch nicht. Schließlich haben die Altparteien von CDU und SPD durch ihre Fraktionen in der GroKo im Plenum die entsprechende Änderung von § 5 IfSG beschlossen, was die Grundlage für die freiheitsbeschränkenden Verordnungen war. Die Höhe der Schadensersatzforderungen kann ich nicht beziffern. Soweit es um ein Unterlassen der Bundesregierung beziehungsweise des Bundestages geht, vermag ich nicht verallgemeinernd zu sagen, welche unterlassenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz konkret zu welchen Schäden bei den Bürgern dieses Landes geführt haben. Hierüber zu urteilen ist Aufgabe der Gerichte. Sie können versichert sein, dass ich wie auch die gesamte AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag tagesaktuell über notwendige politische Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie wache.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Maier MdB