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Frage von Rafael S. •

Frage an Jens Maier von Rafael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Maier,

Der Entwurf der Baerbockgruppe ist bis auf den Namen mit dem der Spahngruppe identisch.

Das Einzige das verhindert, dass eine Person gegen Ihren Willen zum Spender gemacht wird (werden kann), ist, dass ausschließliche Voraussetzung für die Organ-/Gewebeentnahme eine gerichtsfest (beweisbar) verfasste, rein persönliche Erklärung ist, sinngemäß "Ja ich will".

Bei beiden Entwürfen muss man sich in eine Datenbank (Register) eintragen, wenn man nicht zum Spender werden will (Widerspruch). Ist man dort nicht als Nichtspender eingetragen, werden schlussendlich Aussenstehende - bei beiden Entwürfen - zum mutmaßlichen Spendewillen befragt (§ 4 TPG) - und - sie entscheiden (Zustimmung).

Der Auswahlprozess bis hin zur Festlegung ist absolut identisch.
Wie sehen Sie das?

Trägt man sich als Nichtspender mit Spendern in eine gemeinsame Datenbank ein, bestehen viele Möglichkeiten, dass eine Erklärung bei einer Abfrage ins Gegenteil verkehrt (vertauscht) wird, durch falsch Ablesen des Eintrags wegen einer optischen Täuschung, Augenblickversagens, Unkonzentriertheit, fehlerhaftem Datenbankupdate etc. etc..
Werden Aussenstehende (Angehörige) befragt, die nicht einmal verwandt sein müssen z.B. eine volljährige Person die dem "möglichen Organ- oder Gewebespender bis zu seinem Tode in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahegestanden hat" (§ 4 Abs. 2 TPG) - Angaben hierzu können gar nicht überprüft werden - "stimmen diese in aller Regel zu", wegen einem Schockzustand, Gleichgültigkeit etc. https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/aussenansicht-rettet-die-organspende-1.3827763 .
Erklärungen in Papierform im Geldbeutel etc. können leicht verloren gehen oder werden nicht erkannt oder..?

§ 4 TPG und gemeinsame Datenbank Spender/Nichtspender ist ein "Trojanisches Pferd" zur Umgehung des Nichtspenderwillens.

Ist von Ihrer Fraktion auch ein Gesetzentwurf geplant bzw. wie beurteilen Sie die vorliegenden Entwürfe als Jurist?

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr S.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zu dem Thema Organ- und Gewebeentnahmen. Diese Thematik beschäftigt viele Menschen in unserem Land. Dies war für uns als AfD-Bundestagsfraktion Anlass genug, eine gemeinsame Sitzung der Arbeitskreise Recht und Gesundheit ausschließlich hierzu durchzuführen. Hierbei ist in unsere Beratungen auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages eingeflossen. Wir haben umfassend über Lösungswege und Alternativen zur "Widerspruchslösung" debattiert.

Tatsache ist es, dass die Anzahl der Patienten, die auf ein Organ warten, deutlich höher ist als die Anzahl der Menschen, die ihre Organe zur Entnahme nach ihrem Tod zur Verfügung stellen.
Die Schwierigkeit der sogenannten "Widerspruchslösung" liegt darin, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus den Artikeln 2 Absatz 1 und 1 Absatz 1 des Grundgesetzes auch das Recht der Bürger umfasst, sich mit einer bestimmten Problematik eben nicht zu befassen. Dies bedeutet im konkreten Fall, dass die Menschen in unserem Land eben nicht in verfassungsmäßiger Weise dazu gezwungen werden können, einen Widerspruch gegen die Entnahme ihrer Organe in das von Ihnen genannte Register eintragen zu lassen. Deshalb besteht Grund zu der Annahme, dass eine reine Widerspruchslösung die Betroffenen in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt. Es obliegt aber nicht der AfD-Bundestagsfraktion, rechtswirksam bindend festzustellen, dass das Gesetz zur Widerspruchslösung die Grundrechte von Betroffenen verletzt. Diese Kompetenz steht allein dem Bundesverfassungsgericht zu.

Ein weiterer Kritikpunkt an der Widerspruchslösung liegt in der Frage, ob Menschen, die zwar hirntot, aber noch im Besitz weiterer eigener Vitalfunktionen sind, Schmerzen empfinden, wenn ihnen Organe entnommen werden. Hierzu ist uns keine eindeutige Antwort möglich. Eine Organentnahme bei Personen, welche sich zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende nicht auseinandergesetzt haben, bedeutet einen noch stärkeren Grundrechtseingriff, wenn sie mit Schmerzen für die Betroffenen verbunden ist.

Aus den genannten Gründen setzt sich die AfD-Bundestagsfraktion dafür ein, grundsätzlich die "Einwilligungslösung", wie sie momentan gültig ist, beizubehalten. Es muss darüber nachgedacht werden, Informationskampagnen der Bundesregierung auszuweiten und eventuell auch bei Behördenbesuchen die Bürger auf das Thema von Gewebe- und Organspenden aufmerksam zu machen. Die reine Widerspruchslösung lehnen wir jedoch aus den genannten Gründen ab.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hinreichend beantworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,

Jens Maier, MdB