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Frage von Tonio K. •

Frage an Jens Maier von Tonio K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Maier,

Sie fordern auf Facebook ( https://www.facebook.com/alternativeimbundestag/, 18.10.2017, 16.03 Uhr): "Geldleistungen für 'Flüchtlinge' auf 0 senken". Ist Ihnen bewusst, dass dies gegen die Staatsfundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 GG, verstößt? Ist Ihnen bewusst, dass das BVerfG in ständiger Rspr. aus Art. 1 (1) GG (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 20 (1) GG (Sozialstaatsprinzip) das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ableitet? Ist Ihnen bewusst, dass dieses Recht JEDEM Menschen zukommt, egal, warum er hier ist? Wenn Sie alles mit Ja beantworten: Befürworten Sie es, sich gegen diesen Inhalt des Grundrechts auf Achtung und Schutz der Menschenwürde zu stellen? Wenn wiederum ja: Welchen Inhalt hat Ihres Erachtens dieses Grundrecht, und: Kann man seinen Gehalt danach differenzieren, wer einen Anspruch stellt? Wenn ja, wie sollte oder muss Ihrer Ansicht nach diese Differenzierung aussehen? Ich bin sicher, dass wir uns darüber von Fachmann (Sie: Richter) zu Fachmann (ich: Prof. für Staats-, Verfassungs- und Europarecht) austauschen können und Sie alle Fragen beantworten können.

Mit verbindlichem Dank und freundlichen Grüßen,

T. K.

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Antwort von
AfD

Eine Absenkung von Geldleistungen auf Null verfolgt nicht das Ziel,
Bedürftige unversorgt zu lassen. Das Existenzminimum kann auch durch
Sachleistungen abgesichert werden, was ich für besser halte. Meiner
Meinung nach ist es grundsätzlich falsch, Flüchtlingen Geldleistungen
zukommen zu lassen, weil man über diesen Weg nicht sicherstellen kann,
wofür das Geld verwendet wird.