Frage an Jens Kerstan von Tim W. bezüglich Umwelt
Werden Sie eine verbindliche Obergrenze für die CO2-Emissionen von Dienstwagen einführen?
2019 wurde der Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung neu aufgelegt und ich habe mich dafür eingesetzt, dass das Thema Dienstwagen mit berücksichtigt wird. Wir haben festgelegt, dass bei der Beschaffung handelsüblicher Dienstwagen bis 2020 ein durchschnittlicher Emissionswert der Dienstwagenflotte von 95 g CO2 / km erreicht werden; darüber hinaus soll der Anteil der insgesamt neu angeschafften oder neu angemieteten Fahrzeuge mit einem Emissionswert unter 50 g (alternativ: elektrische Mindestreichweite von 40 km) über die bereits vereinbarten 10 % hinaus weiter schrittweise bis 2020 auf mindestens 20 % erhöht werden. In einer neuen Legislaturperiode möchte ich diese Anteile noch weiter erhöhen.
Ich habe auch versucht zu vereinbaren, dass der Senat mit gutem Beispiel voran geht und sich selbst verpflichtet vorrangig Elektromobilität zu nutzen. Dagegen gab es Widerstand einzelner SPD SenatorInnen, aber vor allem auch der Bürgermeister. Das will ich im nächsten Senat durchsetzen.