Frage an Jens Kerstan von Karin G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Kerstan,
warum haben die Grünen sich bei dem SPD Antrag zur Rückabwicklung des LBK-Verkauf enthalten ? Waren die Grünen nicht eigentlich gegen den Verkauf an Asklepios? Ist es bekannt, dass die von Herrn Peiner propagierte "Sanierung" vom Käufer Asklepios schon Früchte trägt, da wird mit Stolz verkündet, dass bereits 120 Stellen abgebaut sind und noch bis zum Jahresende weitere 300 folgen sollen, dass den Servicebetrieben Sozialpläne vorgelegt werden ? Meine letzte Frage gilt dem Rückkehrrecht. Sie haben als Abgeordneter sicherlich die Möglichkeit dieses zu hinterfragen. Da dieser Senat mit allen Tricks arbeitet könnte es doch möglich sein, dass auch hier das Gesetz ausgehebelt wird, oder schon ist ?
Mit freundlichen Grüssen
Karin Gritzuhn
Sehr geehrte Frau Gritzuhn,
Ja, wir waren und sind auch weiterhin gegen den Verkauf des LBK an Asklepios. Nur leider hat die Stadt mittlerweile den LBK verkauft und einen rechtsverbindlichen Vertrag abgeschlossen. Aus diesem kann die Stadt nicht ohne weiteres aussteigen. Wenn das rechtlich überhaupt noch geht, wird es nur gegen Zahlung hoher Konventionalstrafen und Entschädigungen für Asklepios im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich möglich sein. Das Geld würde dann zusätzlich der Stadt und damit auch dem LBK fehlen. Wir wollen erst prüfen, ob und unter welchen finanziellen Bedingungen die Stadt den Verkauf rückgängig machen kann. Und nur dann den Vertrag rückgängig machen, wenn die Stadt nicht hundert oder mehr Millionen Vertragsstrafe an Asklepios zahlen muss. Die SPD wollte mit ihrem Antrag erst den Verkauf rückgängig machen und dann prüfen, was das den Steuerzahler kostet. Ein solches Vorgehen halten wir für nicht verantwortbar. Dann würde man unter Umständen eine schlechte Situation noch weiter verschlechtern. Der Senat hat nun einmal Fakten geschaffen, die sich wahrscheinlich leider nicht mehr aus der Welt schaffen lassen. Daran kann auch der schon vorgenommene und noch geplante Stellenabbau im LBK nichts ändern, so Leid mir das auch tut.
Ich wüsste nicht, wie der Senat das Rückkehrrecht formal abschaffen könnte. Rückwirkend geht das meiner Einschätzung nach sowieso nicht. Es hängt aber für die einzelnen Betroffenen viel davon ab, ob sie das so genannte "kleine" oder "große Rückkehrrecht" haben. Beim "großen Rückkehrrecht" hat der/die Betroffene ein Anrecht auf generelle Rückkehr in den öffentlichen Dienst - wo auch immer, nicht zwingend im Krankenhauswesen. Da braucht man sich keine Sorgen machen. Beim "kleinen Rückkehrrecht" haben der/die Betroffene aber nur einen Anspruch auf eine vergleichbare Stelle im Krankenhaussektor bei der stadteigenen Besitzgesellschaft, der Rechtsnachfolgerin des alten LBK, und nicht im öffentlichen Dienst allgemein. Da aber die Besitzgesellschaft keine Krankenhäuser mehr betreibt, könnte sie betriebsbedingt kündigen, da es die betreffenden Arbeitsplätze bei ihr nicht (mehr) gibt.
Meine Ausführungen betreffen allerdings das sehr spezielle Recht des öffentlichen Dienstes und der Überleittarifverträge, was nicht gerade meine Spezialität ist. Genaueres kann Ihnen da sicher der Betriebsrat des LBK oder die Gewerkschaft ver.di sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Kerstan