Frage an Jens Kerstan von Thibaut B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kerstan ,
durch Verkauf der ehem. städtischen Unternehmen ( HEW, LBK , pflegen und wohnen )
haben mehrere hundert Mitarbeiter von ihrem Rückkehrrecht zur FHH gebrauch gemacht.
Die Rückkehr erfolgt teilweise auf Grund der veränderten Bedingungen der neuen Arbeitgeber (z.B. Aushebelung von Tarifverträgen oder Zwangsversetzungen ). Bei anderen Arbeitnehmern wurde mit Druck ( weil zu teuer oder altersbedingt ) versucht, diese aus den Unternehmen zu drängen bzw. der Stadt zurück zu führen.
Auch die von der CDU versuchen "Tricks " durch Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen -um eine Rücknahme der Mitarbeiter zu vermeiden ( Reinigung LBK ) führten nicht weiter.
Fragen:
Welche Position vertreten "die Grünen" zu der "Rückkehrer Problematik" ?!?
Wie wird "mobbing" unterbunden ( die Stadt Bremen / Fr. Rosenköter / hat gegen mobbing im öffentlichen Dienst eine Arbeitsgruppe für Betroffene eingerichtet -" ohne mich " )
Warum bekommt der "neue Arbeitgeber" nicht einen Zuschuß ( 20 % ) um die Arbeitnehmer zu behalten -> dies wird für alle Bereiche günstiger und die Stadt hat kein Unterbringungsproblem mehr und keine volle Kostenlast .
freundlicher Gruß
T.B.
Sehr geehrter Herr Boeder,
die GAL steht zu dem vertraglich zugesichertem Rückkehrrecht der ehemaligen Mitarbeitern. Wir setzen uns ein das diese einen festen regulären Arbeitsplatz bekommen. Dieses erfordert aber Zeit, da in dieser großen Zahl freie Stellen nicht sofort zur Verfügung stehen und die Stadt aufgrund der knappen Haushaltsmittel keine zusätzlichen Stellen schaffen kann. In der Zwischenzeit müssen auch Rückkehrer Bereitschaft signalisieren Zwischenlösungen zu akzeptieren. Zuschüsse an die neuen Arbeitgeber sind nicht wirklich zielführend, da es die Beschäftigten sind, die von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch machen. Zum Teil auch, weil sie grundsätzlich im Öffentlichen Dienst bleiben wollen. Da würden Zuschüsse an ihre Arbeitgeber wenig helfen. Grundsätzlich finde ich es allerdings auch schwierig Beschäftigten Rechte, die sie nun einmal haben, praktisch abkaufen zu wollen. Allerdings sind diese Rückkehrrechte je nach betroffenem ehemaligen öffentlichem Unternehmen unterschiedlich ausgestaltet. Man kann daher nicht alle Betroffene über einen Kamm scheren. Manche haben nur ein kleines Rückkehrrecht, d.h. nur Anrecht auf eine Stelle im Rechtsnachfolger des privatisierten Unternehmens und andere haben ein großes Rückkehrrecht, d.h. Anspruch auf eine Stelle generell im öffentlichen Dienst.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Kerstan