Frage an Jens Kerstan von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kerstan,
nach einem Fernsehbeitrag der ARD-Sendung "Report" vom 20.09.2010 zahlen Parteifraktionen in fast allen Bundesländern wie auch in Hamburg an bestimmte Abgeordnete sogenannte "Fraktionszulagen".
Dies obwohl das Bundesverfassungsgericht diese Zulagen in einem Urteil vom 21. Juli 2000 (Az. 2 BvH 3/91) für verfassungswidrig erklärt, weil sie mit Ausnahme von Fraktionsvorsitzenden "gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten" verstoße.
Nun möchte ich gern von Ihnen als Vorsitzender der hiesigen Fraktion wissen, welche Abgeordneten Ihrer Fraktion diese "Fraktionszulagen" erhalten und in welcher Höhe. Man möchte schließlich informiert sein, wer sich seine Unabhängigkeit womöglich abkaufen lässt und die Verkommenheit einer offenbar verfassungswidrigen Praxis ermöglicht.
Selbstverständlich werden parallele Anfragen an alle Bürgerschaftsfraktionen gestellt.
Mit freundlichem Gruß
T. Sriracha
Sehr geehrter Herr Sriracha,
gerne beantworte ich Ihre Frage:
In unserer Fraktion erhält neben den gesetzlich vorgesehen Diäten niemand weitere Zulagen aus den Fraktionsgeldern.
Mit besten Grüßen,
Jens Kerstan