Frage an Jens Kerstan von Frank S. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Kerstan
1. Ist es richtig, dass Sie in der Bürgerschaft gegen eine Begrenzung der Gehälter der HSH auf 500 000€ / Jahr gestimmt haben?
2.Ist es richtig, das alleine Herr Nonnnenmacher in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der HSH derzeit deshalb ein Jahresgehalt in Höhe von ca.10% der durch die Erhöhung der Kitabeiträge zu erwartenden Mehreinnahmen bezieht?
3.Handelt es sich bei der Erhöhung der Kitabeiträge um bis zu 100€ pro Kind um ein Bruch gegen ihre Koalitionsvereinbarung Seite 6, Abs. 2, Abs.3, Abs.7 ?
4. Welche Bevölkerungsgruppe, außer Familien mit kleinen Kindern, muß sich nun in Hamburg in vergleichbarer Höhe (bis zu mehreren 100 Euro/Monat) an den Folgen der Weltwirtschaftskrise beteiligen?
Mit freundlichen Grüßen
F. Schmoll
Sehr geehrter Herr Schmoll,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Zu 1.+2.: Es ist falsch, dass ich oder meine Fraktion gegen eine Begrenzung der Vorstandsgehälter auf 500.000,00 Euro gestimmt haben. Das Gegenteil ist richtig. Sowohl Herr Nonnenmacher als auch alle anderen Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank verdienen 500.000,00 Euro, so wie es die GAL zusammen mit der CDU und SPD in der Bürgerschaft beschlossen hat.
Zu 3.: Seit Herbst letzten Jahres ist das letzte Kita-Jahr beitragsfrei, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Das kostenlose letzte Kita-Jahr hatte Schwarz-Grün 2009 eingeführt. Diese Entlastung wird in der gegenwärtigen Proteststimmung gern vergessen. Damit werden bisherige Höchstbeitragszahler im letzten Kita-Jahr pro Jahr um bis zu 3.504,00 Euro an Gebühren sparen. Wir werden in den nächsten Jahren 40 % mehr Kitaplätze und 20 % mehr Hortplätze schaffen, um mehr berufstätigen Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Richtig ist, dass wir angesichts der dramatisch zurückgegangenen Einnahmen der Stadt den Rechtsanspruch für 2Jährige nicht mehr wie geplant finanzieren können und ein Viertel der Eltern mit einer Beitragserhöhung am oben geschilderten Ausbau des Kita- und Hortbereiches beteiligen müssen.
Zu 4.: Der Senat hat im November letzten Jahres ein umfassendes und sozial ausgewogenes Sparungspaket in Höhe von 1,15 Milliarden Euro beschlossen. Nur ein kleiner Teil davon beinhaltet direkte finanzielle Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Konsolidierungsmaßnahmen des Senats verteilen sich über verschiedenste Bevölkerungsgruppen. Neben der Erhöhung des Kita-Beitrages für Familien mit einem Nettoeinkommen ab ca. 3.000 Euro wurden weitere Maßnahmen vereinbart, die sich nicht ohne weiteres bestimmten Bevölkerungsgruppen zuordnen lassen. Beispiele dafür sind Baugebühren, Wasserentnahmegebühren, Gebühren für Veterinärkontrollen und in der Parkraumbewirtschaftung, Verwahrgebühren für sichergestellte Fahrzeuge und die Erhöhung des Eintritts bei den staatlichen Bühnen wie Staatsoper, Deutsches Schauspielhaus und Thalia-Theater. Daneben werden die Bezirksämter ebenfalls für eine Reihe von Dienstleistungen die Gebühren erhöhen. Die Abstimmung zwischen den Bezirken ist noch nicht abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Kerstan