Frage von Rita W. • 12.03.2010
Frage an Jens Kamieth von Rita W. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Kamieth,
Nach dem Sonn-und Feiertagsgesetz in Nordrhein-Westfalen sind der 1. Ostern, der 1. Weihnachtstag und Karfreitag Arbeits-und Veranstaltungsfrei. Dh. kein Bäcker, Blumen- geschäft usw. hat geöffnet.
Befürworten Sie dieses? Soll das beibehalten werden oder kann man diese Regelung abschaffen?
Wie beurteilen Sie es, wenn es eine Disko-Nacht von Karsamstag auf den 1. Ostern gibt?
Antwort ausstehend von Jens Kamieth CDU