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Jens Kamieth
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Frage von Rita W. •

Frage an Jens Kamieth von Rita W. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Kamieth,

Nach dem Sonn-und Feiertagsgesetz in Nordrhein-Westfalen sind der 1. Ostern, der 1. Weihnachtstag und Karfreitag Arbeits-und Veranstaltungsfrei. Dh. kein Bäcker, Blumen- geschäft usw. hat geöffnet.

Befürworten Sie dieses? Soll das beibehalten werden oder kann man diese Regelung abschaffen?

Wie beurteilen Sie es, wenn es eine Disko-Nacht von Karsamstag auf den 1. Ostern gibt?

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