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Jens Grapengeter
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Frage von Kerstin P. •

Frage an Jens Grapengeter von Kerstin P. bezüglich Staat und Verwaltung

Der Umgang der Behörden mit afghanischen Bürgern, die keine langfristige Aufenthaltsgenehmigung haben und die vor der Abschiebung stehen, ist meines Erachtens unmenschlich. Im Hamburg Journal wurde am 10.5. berichtet, dass ein Afghane 6 Stunden in der Ausländerbehörde warten musste, um eine nur einwöchige Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Das muss doch nicht sein! Was kann dagegen unternommen werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Petersen,

es ist mir nicht ersichtlich, was an einer Wartezeit von sechs Stunden unmenschlich sei. Diese Bezeichnung betrachte ich als eine übertriebene Darstellung des Sachverhaltes. Die Situation in der sudanesischen Provinz Darfur kann wohl mit dem Adjektiv "unmenschlich" belegt werden, eine Wartezeit von sechs Stunden ist meines Erachtens eher als "Zumutung" zu betrachten. Ich stimme Ihnen zu, dass dies ein Zustand ist, der für die Antragsteller bzw. Antragstellerinnen eine Belastung darstellt, doch unterstelle ich, dass es sich in diesem Fall um die Ausnahme von der Regel handelt und dass von der Ausländerbehörde ansonsten ein "kundenfreundlicheres" Verwaltungshandeln gewährleistet wird (ansonsten bestünde in der Tat Handlungsbedarf). Darüber hinaus resultiert aus dem neuen Aufenthaltsrecht, welches zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, auch ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Dies ist nicht durch die Antragsteller bzw. Antragstellerinnen zu vertreten, bei der Fallbearbeitung und eventuellen Wartezeiten jedoch mit zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Grapengeter