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Jens Geier
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Frage von Gisela K. •

Frage an Jens Geier von Gisela K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Geier,

der "EU-Observer" veröffentlichte am 14. Mai ein Interview mit dem Generaldirektor des EU-Betrugsbekämpfungsamtes OLAF, Herrn Kessler ("EU anti-fraud chief: We can improve Brussels´ image").

Daraus geht hervor, dass das Amt im März eine Untersuchung von Vorgängen im Europäischen Rechnungshof im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren abgeschlossen und dem Rechnungshof empfohlen hat, Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen.

Der Generalsekretär des Rechnungshofes hatte dem Bericht zufolge zuvor vergeblich versucht, den Abschluss der Untersuchung gegen ihn gerichtlich zu stoppen.

Was halten Sie von dem Vorgang? Stimmt es, dass das Europäische Parlament dem Generalsekretär des Rechnungshofes erst vor kurzem die Entlastung für seine Haushaltsführung erteilt hat?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und

mit freundlichen Grüßen

Gisela Kind

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Sehr geehrte Frau Kind,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Tat hat es durch Beamte des Europäischen Rechnungshofs einen schweren Verstoß gegen Vergaberegeln gegeben. Die Antibetrugsbehörde der Europäischen Kommission, OLAF, hat ihre Ermittlungen dazu abgeschlossen. OLAF hat dem Europäischen Rechnungshof (ERH) Empfehlungen für disziplinarrechtliche Konsequenzen übermittelt und entsprechend der Vorschriften, denen OLAF unterliegt, den Sachverhalt zu strafrechtlichen Verfolgung an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg übergeben.
Die disziplinarrechtliche Aufarbeitung obliegt also nun den Verantwortlichen im ERH, die strafrechtliche Aufarbeitung der Luxemburger Strafverfolgungsbehörde.
Mir kommt es in diesem Zusammenhang auf zwei Feststellungen an:

1) Nach meiner Überzeugung handelt es sich hier nicht um ein systemisches Versagen der Institution ERH. Eine Nichtentlastung des Hofes wäre aber nur dann gerechtfertigt.

2) Die Entlastung des Rechnungshofs, über die das Europäische Parlament positiv entschieden hat, bezog sich auf das Rechnungsjahr 2010. Tatsächlich betreffen diese Vorgänge aber vor allem das Jahr 2011. Das bedeutet, dass der Haushaltskontrollausschuss sich im jetzt beginnenden Entlastungsverfahren mit einer Bewertung befassen wird. Mir ist wichtig, dass es zu einer korrekten disziplinarrechtlichen und strafrechtlichen Aufarbeitung des Vorgangs kommt. Dies sollte sich in der Resolution zur Entlastung des Hofes widerspiegeln, die das Parlament beschließen wird. Ich habe hoffentlich deutlich gemacht, dass sich für mich allein aus diesem Vorgang die Notwendigkeit einer Nichtentlastung nicht ergibt.

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Geier

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