Frage an Jens Geier von Petra S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Geier,
mit Interesse habe ich Ihre Ausführungen zur Frage von F. W. zur Kenntnis genommen.
Ich erlaube mir zu zitieren "..., aber wie alle anderen Tabakerzeugnisse ...". Mir stellt sich die Frage, weshalb die E-Zigarette oder das verwendete Liquid als "Tabakerzeugnis" bezeichnet wird?
Ich für meinen Teil erachte die E-Zigarette als Konsumprodukt und Konkurrenz zur Tabak-Zigarette, und damit als ein "mit Tabakerzeugnissen vergleichbares Erzeugnis" das eben in einer derartigen Richtlinie unter dem Punkt "nikotinhaltige Nicht-Tabak-Erzeugnisse" durchaus behandelt werden kann und sollte. Der Nikotingehalt ist ein konkurrenzentscheidendes Merkmal zu Tabakprodukten, denn genau aus diesem Grund wird es ja als "vergleichbar" angesehen.
Dementsprechend muss eine Regulierung auch vergleichbar sein - um eben die Grundlage zu erhalten- überhaupt in dieser Richtlinie behandelt zu werden.
Meines Erachtens sollten eben genau in diese Richtlinie hinein.
Flüssigkeiten für E-Zigaretten dürfen ausschließlich bestehen aus:
Nikotin in einer Konzentration von 4-24 mg/ml (was in etwa dem Inhalt des Nikotininhalts von Tabak mit durchschnittlich 24 mg/g entspricht) und den für Lebensmittel zugelassenen Inhaltsstoffen:
Propylenglycol (E1520),
Glycerin (E 422),
Wasser
und Aromen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2232/96
Auch wenn Sie nicht direkt am Thema "Tabakrichtlinien" arbeiten so ist es mir ein Bedürfnis Ihnen näher zu bringen, dass eine E-Zigarette eben nicht als Tabakerzeugnis zu betrachten ist.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu erfahren, weshalb die E-Zigarette als Tabakerzeugnis betrachtet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Springer
Sehr geehrte Frau Springer,
vielen Dank für Ihre Frage hier auf abgeordnetenwatch. Wie sie richtig bemerken, ist die angesprochene Thematik nicht mein Fachgebiet, ich will aber versuchen, Ihnen meinen Standpunkt und den meiner Fraktion kurz zu erläutern:
Im Oktober hat das Parlament über die Änderung der Tabakrichtlinie abgestimmt. Das Ergebnis in Bezug auf E-Zigaretten stellt uns jedoch nicht zufrieden. Nach unserer Ansicht müssten die E-Zigaretten wie andere Produkte zur Rauchentwöhnung als Medizinprodukt behandelt werden und nicht als normales Tabakprodukt. Denn so sind Werbung und die Abgabe an Jugendliche nicht gestattet. Unverantwortlich ist, dass die Aromastoffe in den Liquids weiterhin erlaubt sind. Das verwischt die Gefährlichkeit des Nikotinkonsums. Ich bin jedoch froh, dass zumindest eine Kennzeichnung der Aromastoffe erfolgen muss. Entlarvend war jedoch die Aussage der Industrie, dass ihnen das gar nicht möglich sei, da sie gar nicht genau wissen, welche Stoffe genau dort drinnen sind. Das finden wir unverantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Jens Geier