Frage an Jens Geier von Michael U. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Geier,
der Europäische Rechnungshof hat am 30. August im EU-Amtsblatt eine sehr kritische Stellungnahme zur Reform des Europäischen Betrugsbekämpfungsamtes OLAF veröffentlicht.
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2011:254:SOM:DE:HTML
Der Rechnungshof kritisiert darin die EU-Kommission. Demnach wird mit dem Vorschlag der Kommission nicht erreicht, dass die Bestimmungen der OLAF-Verordnung so knapp, klar und stimmig wie möglich formuliert sind (Ziffer 18). Ferner beklagt der Rechnungshof dass zusätzliche Bestimmungen über viele verschiedene Rechtstexte verstreut sind.
Ausserdem moniert der Rechnungshof, dass Schlüsselbegriffe der Betrugsbekämpfung wie „Betrug“, „Korruption“, „schwere Straftat“, „Unregelmäßigkeit“ nicht klar definiert sind (Ziffer 20).
Schließlich fordert der Rechnungshof einen von OLAF unabhängigen Überprüfungsbeauftragten, der die Einhaltung der Grundrechte durch das Amt überwachen soll.
Haben Sie sich zu diesen Vorschlägen bereits eine Meinung gebildet?
Mit besten Grüßen und Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Michael Urnau
Sehr geehrter Herr Urnau,
die Reform des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie eine Stärkung der Position von OLAF ist dem Europäische Parlament (EP) ein großes Anliegen. In meiner Position als Sprecher der Sozialdemokratischen Fraktion (S&D) im Haushaltskontrollausschuss unterstütze ich die Anstrengungen, OLAF effizienter und wirksamer durch diese Reform zu gestalten. Die Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofs (ERH) unterstützt in vielen Punkten die Position des Europäischen Parlaments.
Ich unterstütze die Empfehlung des ERHs, das die neue OLAF Verordnung Klarheit bei bestimmten Begriffen und Formulierungen bringen muss. Dies kann für die zukünftige Arbeit von OLAF nur förderlich sein. Unter anderem kann das erreicht werden, indem man bei Begriffen Referenzen zu anderen Rechtsdokumenten herstellt und somit Klarheit schafft.
Sie haben mich zudem nach einer unabhängigen Kontrolle von OLAF und einem internen Überprüfungsverfahren gefragt. Das Europäische Parlament sieht ganz klar die Notwendigkeit einer unabhängigen Kontrolle der Rechtmäßigkeit laufender Untersuchungen. Auch die Rolle eines von OLAF unabhängigen Überprüfungsbeauftragten spielt dabei eine wichtige Rolle. Im Jahre 2006 hat die Kommission bereits auf solch eine Rolle, allerdings wurde sie im derzeitigen Kommissionsvorschlag wieder verworfen. Das EP setzt sich daher bei den Verhandlungen klar für einen unabhängigen Überprüfungsbeauftragten ein.
Des Weiteren unterstütze ich den Ansatz, dass sich OLAF mehr auf seine Kernkompetenzen - Untersuchungstätigkeiten - konzentrieren sollte. Dies habe ich bereits bei der Wahl der OLAF Generaldirektors gefordert und mehrfach in Ausschusssitzungen verdeutlicht. Hier gilt es, Ressourcen effizient einzusetzen, um diese Kompetenz zu stärken.
Derzeit finden die Verhandlungen zur OLAF Reform im sogenannten Trilog statt. Beim Trilog sitzen Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates sowie der Kommission zusammen, um einen Kompromiss zu finden. Dem EP dient die ERH Stellungnahme dabei als wichtige Verhandlungsgrundlage.
Ich bedanke mich für Ihr Interesse und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Jens Geier