Frage an Jens Geier von Detlef G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Geier,
mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 297/2011 DER KOMMISSION vom 25. März 2011 wurden die Grenzwerte für strahlenbelastete Lebensmittelimporte aus Japan in die EU um das bis zu 20-fache erhöht.
Wie stehen Sie dazu und waren Sie an einer Abstimmung und/oder Debatte darüber beteiligt?
Mit freundlichen Grüßen,
D. Girgel
Sehr geehrter Herr Girgel,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 31.03.2011 zur Durchführungsverordnung 297/2011 der EU-Kommission, deren Änderung am 25.03.2011 in Kraft trat.
Seit dem GAU in Tschernobyl vor ziemlich genau 25 Jahren existiert eine Regelung auf europäischer Ebene, die Grenzwerte für Strahlungen bei importierten Lebensmitteln vorsieht. Die Obergrenze ist hierbei so niedrig gewählt, dass unter keinen Umständen eine Gefahr für Menschen beim Verzehr dieser Lebensmittel besteht. Eine Klausel sieht dabei vor, dass zur Sicherung der Lebensmittelversorgung der Grenzwert gelockert werden kann. Diese Klausel hat die EU-Kommission nun genutzt um den Grenzwert zu erhöhen, so dass nicht alle Lebensmittelimporte aus Japan in die EU gestoppt werden müssen.
Ich persönlich teile vollständig die Auffassung der zuständigen Abgeordneten meiner Fraktion, dass dies ein unnötiger Schritt war, da die Lebensmittelversorgung auch ohne die Erhöhung des Grenzwertes gesichert ist. Viel ärgerlicher finde ich allerdings die mangelnde Kommunikation des Vorgehens und die fehlende Informationspolitik. Hier hätte die Bundeskanzlerin und auch die zuständige Ministerin, Frau Aigner, zeitnah von den Veränderungen berichten müssen, so dass der Vorgang in der Bevölkerung keine Verunsicherung auslöst.
Die irreführende Berichterstattung, die dem Ganzen nun in der Presse folgt impliziert, dass die gewählten Volksvertreter sich hinter verschlossenen Türen unter Druck der Wirtschaft treffen und solche Maßnahmen verhandeln. Hier muss ich eindringlich darauf verweisen, dass einzig die Kommission unter Information der Staats- und Regierungschefs die Schritte eingeleitet haben. Das Parlament hat darüber nicht debattiert oder gar abgestimmt.
Aus Sicht meiner sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament halte ich die Änderung an der Durchführungsverordnung also für unnötig und falsch und kritisiere auch öffentlich den Umgang der Bundesregierung mit den ihr bekannten Informationen.
Ich hoffe Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben. Zur weitergehenden Information können Sie auf meiner Homepage http://www.jensgeier.eu die aktuellen Presseveröffentlichungen der Sozialdemokraten verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Geier