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Jens Geier
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Frage von Martin und Tabea S. •

Frage an Jens Geier von Martin und Tabea S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Geier

Sie haben für das Swift Abkommen gestimmt und deshalb möchten wir gerne einige Fragen zu dem Artikel im heise, link:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Praktisch-keine-Auskuenfte-fuer-EU-Buerger-ueber-ihre-in-den-USA-gespeicherten-Finanzdaten-1039937.html

beantwortet haben.

Wieso kann das US-Ministerium keine Information zum Auskunftverfahren, Kosten und Fristen erteilen?

Die nationalen Datenschutzbehörden sollen laut dem Wortlaut des neuen Vertrages Ansprechpartner für die Bürger des jeweiligen Landes sein und deren Auskunftsersuchen an den Datenschutzbeauftragten des US-Finanzministeriums weiterleiten. Welche Möglichkeiten es für den Bürger und die nationalen Datenschützer gibt, wenn ein Auskunftsersuchen abgelehnt wird, das entziehe sich vorerst der Kenntnis der Experten im Haus, sagte die Sprecherin des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Man werde das ganze wohl auf sich zukommen lassen.

Soviel zu der Kompetenz der Experten im Haus.

Die Zusage, dass europäischen Bürgern nun Rechtsmittel in die Hand gegeben werden, wurde auch von den Befürwortern im Europaparlament und von den EU-Mitgliedsstaaten als großer Fortschritt bezeichnet.

Die Nachfrage beim EU-Rat ergibt, dass die Auskunftsrechte möglicherweise überaus beschränkt sind.

Im Ergebnis müssen Bürger, die erwägen, die über sie in den USA gespeicherten Daten abzufragen, sich wie schon im Fall der Flugpassagierdaten in ein für sie vorerst völlig undurchsichtiges Verfahren begeben

Das alles als Erfolg zu verkaufen grenzt schon an Unverschämtheit.

Wir sind immer wieder erstaunt darüber das der Terrorismus für alle möglichen Einschränkungen der Bürger herhalten muss.

Komischerweise sehen das viele Bürger auch so, nur unsere EU, die aus der Sicht der Bürger aus weg gelobten Politikern besteht, haben keine Ahnung?

aber vielleicht können Sie alle diese Fragen beantworten.

mfg
Martin und Tabea Schulz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schulz, sehr geehrter Herr Schulz,

es ist richtig, dass ich in der Abstimmung für die überarbeitete Variante des SWIFT-Abkommens gestimmt habe.

Diese Version bietet Europa in der Theorie eine bessere Möglichkeit zur Kontrolle der Datenübermittlung an die USA, da nun EUROPOL einem Zugriff der US-Behörden auf Daten zustimmen muss und selbst auch auf die übermittelten Daten zugreifen können soll. EUROPOL soll demnach als Kontrollinstitution dienen, die Implementierung des Abkommens beurteilen und auf eventuelle Missstände im Datenschutz und in der Transparenz hinweisen.

In der Praxis ist es aber so, dass die US-Regierung bereits das Ersuchen um die Übermittlung der Daten als geheim einstuft. Auch weitere Informationen zum Auskunftsverfahren, Kosten und Fristen werden von der US-Regierung geheim gehalten, obwohl der Innenausschuss schon mehrmals um Informationen und die damit verbundene Einsicht in die Berichte der Gemeinsamen Kontrollinstanz Europol (GKI) gebeten hat.

Aber die USA kann Informationen zurück halten und Vetos gegen die Vorlage der Berichte vor dem Europäischen Parlament einlegen, weil sie laut dem SWIFT-Abkommen Vertragspartner der EU ist und somit bei jeder Entscheidung zustimmen muss.

Die Auskunftsrechte, auf die Sie eingehen, sind im Abkommen eigentlich genau definiert und festgelegt. In der Praxis kann es aber tatsächlich sein, dass sie beschränkt werden. Auch hier fehlen dem Parlament durch die Geheimhaltung des GKI Berichtes zur Implementierung des Abkommens aber genauere Informationen.

Dieses Verhalten ist für die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament, wie auch für die SPD-Bundestagsfraktion nicht hinnehmbar. Im zuständigen Innenausschuss haben wir daher wiederholt aufgefordert, uns Informationen zukommen zu lassen. Im Mai 2012 hat der Innenausschuss außerdem einen Brief an den Direktor von EUROPOL verfasst, in dem erneut um Einsicht in die Berichte gebeten wird. Dieser Brief wurde leider negativ beantwortet. Der Innenausschuss wird aber weiterhin versuchen, mehr Transparenz zu schaffen und Informationen über die tatsächliche Umsetzung des Abkommens zu bekommen.

ZAudem fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung und den für den Datenschutz zuständigen Bundesinnenminister auf, umgehend gegenüber Brüssel und den USA auf die parlamentarische Einsichtnahme zu dringen. Im Verweigerungsfall muss es schnellstmöglich zu einer Neuverhandlung des sehr umstrittenen Abkommens kommen.

Wenn das Auskunftsersuchen eines Bürgers abgelehnt wird, kann er sich an
den Landesdatenschutzbauftragten wenden, da in Datenschutz in Deutschland Sache
der Länder ist. Dieser kann dann versuchen, den Fall neu aufzurollen.

Ich hoffe, ich konnte ausreichend auf Ihre Fragen und die angesprochenen Probleme eingehen!

Mit freundlichen Grüßen

Jens Geier

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