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Jens Geier
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Frage von Michael U. •

Frage an Jens Geier von Michael U. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Geier,

Im Amtsblatt der Europäischen Union Ausgabe C 91 A/1 vom 9. April 2010 ( http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:091A:FULL:DE:PDF ) ist die Stelle eines Generaldirektors des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF für die Nachfolge des im Januar verstorbenen früheren Generaldirektors Franz-Hermann Brüner ausgeschrieben.

In der Stellenausschreibung heißt es wörtlich: “Vorzug wird Kandidaten gewährt, die die Fähigkeit haben, in englischer oder französischer Sprache zu arbeiten.”

Halten Sie dies für ein angemessenes Auswahl-Kriterium? Warum wurde die deutsche Sprache nicht entsprechend berücksichtigt, obwohl sie doch eine der drei Arbeitssprachen der EU-Kommission ist?

Wurden Sie als Koordinator des Ausschusses für Haushaltskontrolle vor Veröffentlichung der Ausschreibung konsultiert?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Michael Urnau

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Urnau,

danke für Ihre Frage. Im Folgenden möchte ich sie gerne beantworten.

Zuerst einmal freut es mich, dass viele Bürger aktuelle europapolitische Themen verfolgen und diese Plattform nutzen um ihre Fragen zu stellen.

Als zuständiger Abgeordneter im Haushalts- und Haushaltskontrollauschuss habe ich den Ausschreibungstext für die Stelle des Generaldirektors von OLAF vor der Veröffentlichung gesehen und wurde konsultiert.

Ich halte das von Ihnen beschriebene Kriterium, als eines von vielen, für durchaus sinnvoll und angemessen. Sie erwähnen richtigerweise die Arbeitssprachen der Kommission. Bei dieser Ausschreibung gelten die selben Kriterien wie bei der Besetzung von Beamtenstellen in der Kommission. Dieses Kriterium besagt, dass mindestens drei EU-Sprachen beherrscht werden müssen. Dies ist auch durchaus notwendig und sinnvoll, wie die alltägliche Arbeit zeigt. In diesem Fall handelt es sich um die Ausschreibung in deutscher Sprache. Dort sind dann Französisch und Englisch aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass in den Amtsblättern auf anderen Sprachen auch deutsch aufgeführt ist. Im deutschen Ausschreibungstext erübrigt sich dies nur. Also, neben der Mutterspache müssen noch zwei weitere Sprachen arbeitsfähig beherrscht werden, für deutsche Bewerber ist dies im Falle der Generaldorektorenstelle Französisch und Englisch.

Des Weiteren ist noch wichtig zu erwähnen, dass niemand mit geringerer Qualifikation als andere bevorzugt wird, nur weil er diese beiden Sprachen beherrscht. Die Bevorzugung der Bewerber mit geforderten Sprachkenntnissen entscheidet im Falle gleicher Qualifikation.

Ich hoffe Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben, ansonsten zögern Sie nicht mein Büro zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Geier

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